Wer strengere Strafen gegen Wohnungseinbrecher verlangt, kann sich des Beifalls auf dem Boulevard sicher sein.
Und nicht nur dort: Viele, die selbst oder in ihrer näheren Umgebung von einem Einbruch betroffen sind, stimmen dem Vorstoß von Innenministerin Mikl-Leitner zu.
Aber wie war das doch gleich mit dem oft beklagten Ungleichgewicht zwischen den Strafdrohungen für Vermögensdelikte und jenen für Delikte gegen Leib und Leben? Hieß es nicht immer, dass das Vermögen vergleichsweise zu stark, die physische und psychische Integrität zu schwach geschützt sei?
Der scheinbare Widerspruch löst sich leicht auf. Das Schlimmste am Einbruch in der Wohnung ist das Wissen, dass jemand da war und dass jederzeit wieder jemand kommen könnte, von dem man es aber so was von nicht will. Der materielle Schaden, zum Teil noch dazu durch eine Haushaltsversicherung gedeckt, ist demgegenüber sekundär. Trotzdem sollten wir uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Höhere Strafdrohungen sind keine Sicherheit; sie machen Wohnungseinbrüche um nichts weniger wahrscheinlich. Das Einzige, was zählt, ist das Risiko der Einbrecher, erwischt zu werden. Darauf sollen sich Mikl-Leitners Polizisten verstärkt konzentrieren – statt Kreisverkehre zu überwachen.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2014)