Amtsgeheimnis

Informationsfreiheit: Aktive Veröffentlichungspflicht nur für 87 Gemeinden?

Geschwärzte Akten soll es künftig seltener geben.
Geschwärzte Akten soll es künftig seltener geben.Presse / Fabry
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Ein Entwurf sieht vor, dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind. Die Verhandlungen sollen kurz vor dem Abschluss stehen.

Seit Jahren verhandelt die Regierung über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, auf das sie sich im Regierungsprogramm geeinigt hat. Dem Ö1-Morgenjournal liegt nun ein Arbeitsentwurf aus dem Juni vor, der eine Ausnahme für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern vorsieht. Demnach wären nur 87 Gemeinden zur proaktiven Veröffentlichung verpflichtet.  Konkret müssten diese laut dem Entwurf „Informationen von allgemeinem Interesse“ in einer jedermann zugänglichen Art und Weise proaktiv veröffentlichen. Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss betonte im Ö1-“Mittagsjournal“, dass er am liebsten für keine einzige Gemeinde eine solche Verpflichtung hätte. Wenn diese schon auch für die Gemeinden gelten müsse, wäre die Beschränkung auf jene mit mehr als 10.000 Einwohnern aber „vertretbar“.

Der Gesetzesentwurf der Koalition sehe „selbstverständlich“ die Abschaffung des Amtsgeheimnisses für Bund, Länder und alle Gemeinden vor, betonen die Grünen. Wenn etwa eine Bürgerin wissen wolle, wie viel der Schwimmbadausbau gekostet habe, müsse ihr diese Auskunft erteilt werden. Die Einschränkung, von der nun gesprochen werde, betreffe nur den Teil des Gesetzes zur proaktiven Veröffentlichungspflicht - und dazu sei „das letzte Wort noch nicht gesprochen“,

Grüne: „Letztes Aufbäumen“ von Ländern und Gemeinden

Länder und Gemeinden würden offensichtlich „in einem letzten Aufbäumen“ versuchen, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses zu verhindern, heißt es in einer Stellungnahme der Grünen gegenüber der „Presse“. „Die Verhandlungen befinden sich in der finalen Phase, der fertig verhandelte Entwurf soll in den nächsten Wochen ans Parlament übermittelt werden.“

Das Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kommentierte den Arbeitsentwurf nicht direkt. In einer Stellungnahme heißt es, die Einführung der Informationsfreiheit stelle „einen wahren Paradigmenwechsel in Österreich dar“. Die Koalitionspartner würden demnächst über weitere Schritte informieren.

Alarmiert über den Arbeitsentwurf mit den Ausnahmen für kleinere Gemeinden zeigte sich Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Dieser sehe „derart viele Ausnahmen vor, dass ganze Dunkeldörfer drohen“. Die Neos wollen in der kommenden Nationalratssitzung erneut ihr seit Jahren fertig ausformuliertes „echtes Informationsfreiheitsgesetz“ auf die Agenda setzen, „denn was wir brauchen ist maximale Transparenz und Offenlegung“. (Red./APA)

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