Nationalrat

Volle Karenz nur noch bei Väter-Beteiligung, geblockte Altersteilzeit läuft aus

Alleinerziehenden werden die zwei Monate nicht gestrichen.
Alleinerziehenden werden die zwei Monate nicht gestrichen.Die Presse Digital
  • Drucken

Im Nationalrat wurden am Mittwoch auch noch spät Beschlüsse gefasst. Es müssen beide Elternteile in Karenz gehen, sonst verfallen zwei der 24 Monate.

Die volle Karenz kann künftig nur noch genutzt werden, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Das sieht ein Beschluss des Nationalrats vor, der Mittwochabend von Koalition und Neos getroffen wurde. Mütter oder Väter müssen demnach jeweils mindestens zwei Monate die Karenz wahrnehmen, sonst verfallen zwei der 24 Monate. Geändert wurden auch die Regeln zur Freistellung pflegender Angehöriger.

Hauptthema in der Debatte war freilich die - von der EU angestoßene - Änderung der Karenzregeln. VP-Mandatarin Tanja Graf argumentierte, dass niemandem etwas weggenommen werde sondern die Zeit einfach anders aufgeteilt werde. Das sahen SPÖ und FPÖ anders. SP-Mandatarin Petra Wimmer argumentierte, dass Väter ja vielfach in Karenz wollten, dies jedoch nicht könnten. FP-Frauensprecherin Rosa Ecker beklagte eine Belastung der Väter.

Mehr Beteiligung der Väter?

Dass es mit der Änderung zu einer höheren Väterbeteiligung kommen wird, kann sich Ecker nicht vorstellen. Graf geht hingegen davon aus, umso mehr als auch der Familienzeitbonus, den Väter lukrieren, die gleich nach der Geburt bei der Kinderbetreuung einsteigen, verdoppelt wird. Auch unterstrich sie, dass Alleinerziehenden die zwei Monate nicht gestrichen würden.

Grünen-Klubvize Meri Disoski ärgerte sich über die FPÖ als „Herdprämien“-Partei. Der Koalition gehe es hingegen darum, dass sich Väter möglichst früh und gerecht bei der frühkindlichen Sorgearbeit beteiligen und sich nicht vor der Verantwortung drücken. Gleichzeitig betonte sie, dass die Elternteilzeit bis zum achten Lebensjahr ausgeweitet werde.

Zuspruch kam von den Neos, auch wenn nach Ansicht des Abgeordneten Michael Bernhard lange zu wenig weitergegangen sei. Als weiteren Schritt wünscht er sich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag.

Zweiter Teil des Gesetzespakets waren Verbesserungen für pflegende Angehörige. Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit ihnen leben. Außerdem soll es eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, auch wenn diese keine Angehörigen sind.

Geblockte Altersteilzeit läuft aus

Weiters hat sich der Nationalrat am Mittwochabend mit den Stimmen von Koalition und Neos darauf geeinigt, dass die geblockte Form der Altersteilzeit de facto ausläuft. Formal besteht diese Art der Altersteilzeit zwar weiter, jedoch werden bis 2029 die staatlichen (Lohn-)Förderungen schrittweise eingestellt, womit sie wohl ab dann totes Recht ist.

Die Koalition vertreten etwa durch VP-Mandatar Michael Hammer argumentierte das Aus unter anderem mit dem Arbeitskräftemangel. Zudem sei es nicht Sinn der Sache, erst recht von der Vollarbeit in den Ruhestand zu wechseln, meinte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Was es dringend brauche, seien altersgerechte Arbeitsplätze. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker war froh, dass die geblockte Variante wegfällt, erinnerte aber daran, dass seine Fraktion dies schon 2015 gefordert habe und es in Österreich bis zur Umsetzung solch einer kleinen Maßnahme 14 Jahre brauche. Gestritten wurde auch darüber, ob die geblockte Variante überhaupt so beliebt war.

Von der FPÖ angesprochen wurde am Abend der Fakt, dass seit mehreren Stunden die Regierungsbank nur noch von Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) besetzt ist - und das obwohl es um Themen aus den Bereichen Familie und Arbeit ging. Die letzte Stellungnahme eines Regierungsmitglieds abseits der Kurzdebatte, zu der Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gebeten wurde, stammte von circa 10 Uhr 30. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.