Krisenverordnung

Asyl- und Migrationspakt: EU einigt sich auf verpflichtende Solidarität im Krisenfall

Matteo Piantedosi, Italiens Innenminister, und seine deutsche Amtskollegin, Nancy Faeser, hatten zuletzt wegen der Bedingungen für die Aktivierung des EU-Krisenmechanismus gestritten.
Matteo Piantedosi, Italiens Innenminister, und seine deutsche Amtskollegin, Nancy Faeser, hatten zuletzt wegen der Bedingungen für die Aktivierung des EU-Krisenmechanismus gestritten. Getty Images
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Die EU-Staaten einigten sich auf die Krisenverordnung: Im Fall eines Massenzustroms müssen Partnerländer Flüchtlinge aufnehmen. Österreich hofft darauf, aufgrund hoher Asylantragszahlen nicht in die Pflicht genommen zu werden.

Der Durchbruch gelang nur wenige Stunden vor Beginn des informellen EU-Gipfels im andalusischen Granada. Nach tagelangen Krisensitzungen verkündete die spanische Ratspräsidentschaft am Mittwoch die Einigung der Mitgliedstaaten auf den wichtigsten Baustein des Asyl- und Migrationspakts, die sogenannte Krisenverordnung. Sie tritt in Kraft, wenn sich ein EU-Land mit einer besonders hohen Zahl irregulärer Migranten konfrontiert sieht – eine Situation, die in der EU immer mehr zum Dauerzustand zu werden droht, blickt man nur nach Italien, wo seit Jahresbeginn mehr als 120.000 „Boat People“ gelandet sind.

Bis zuletzt verhandelten die EU-Botschafter über den umstrittensten Passus – nämlich die Frage, wann besagter Krisenfall tatsächlich eintreten soll. Deutschland und Österreich urgierten, dass nur eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten die umstrittene Verordnung auf Antrag des betroffenen EU-Partners auslösen kann.

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