Die geplante Novelle ist ein Fortschritt, aber kein Allheilmittel. Erst die Praxis wird zeigen, ob Österreich auskunftsfreudiger wird.
Auskünfte sind „ohne unnötigen Aufschub“ zu geben. Und „jedermann kann schriftlich, mündlich oder telefonisch Auskunftsbegehren anbringen“. Klingt doch wirklich gut, dieses Gesetz! Es ist aber nicht jenes, das die Regierung am Donnerstag präsentiert hat. Sondern das Auskunftspflichtgesetz, das schon 1987 für die Verwaltung erlassen wurde.
Und darin liegt die Crux der am Donnerstag vorgestellten Informationsfreiheit. Die Politik muss beweisen, dass sich durch die Novelle auch in der Praxis etwas ändert. Dass Anfragen bei Ämtern ernster genommen werden und Auskunftspflichten nicht nur auf dem Papier bestehen.