Prozess

Junger Afghanistan-Flüchtling tyrannisierte Schwester und Mutter

Hinter Gittern (Bild: das landesgerichtliche Gefangenenhaus in Wien-Josefstadt) musste der 16-jährige Afghanistan-Flüchtling auf seinen Prozess warten. Er war nach der Strafanzeige in U-Haft genommen worden.
Hinter Gittern (Bild: das landesgerichtliche Gefangenenhaus in Wien-Josefstadt) musste der 16-jährige Afghanistan-Flüchtling auf seinen Prozess warten. Er war nach der Strafanzeige in U-Haft genommen worden. Caio Kauffmann
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Strafprozess um einen 16-Jährigen aus Afghanistan: Der Flüchtling, dessen Frauenbild offenkundig mit den Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist, hat seine 15-jährige Schwester schwer misshandelt. Das Mädchen musste mit einem mehrfachen offenen Nasenbeinbruch im Spital behandelt werden.

Seit vergangenem Mai sitzt ein 16-jähriger Bursch in Wien in U-Haft, nachdem er seine jüngere Schwester spitalsreif geprügelt hatte. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, dürfte der aus Afghanistan stammende Jugendliche die 15-Jährige seit längerem regelmäßig misshandelt haben, wenn sie ihm nicht gehorchte und seinen Wünschen nicht entsprach. Vor allem nahm der Bursch daran Anstoß, dass das Mädchen in Wien die Schule besuchte.

„Es war ihm nicht recht, dass die Schwester in die Schule gegangen ist“, schilderte Staatsanwalt Wolfram Bauer eingangs der Verhandlung. Dass die 15-Jährige obendrein gemeinsam mit Burschen in der Klasse saß, habe den Angeklagten „zusätzlich frustriert“.

Kam durch Familienzusammenführung nach Österreich

Der 16-Jährige war im August 2022 im Zuge einer Familienzusammenführung nach Österreich gekommen. Sein ältester Bruder, der seit mehreren Jahren legal hier lebt und gut integriert ist, hatte ihn nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan zum Rest der Familie nach Wien geholt. Der Bursch dürfte sich hier aber nicht eingelebt und mit der Anpassung an westliche Moral - und Wertvorstellungen schwergetan haben. Vor allem sein Frauenbild entsprach mehr dem der Taliban bzw. dem eines Sittenwächters – als dem einer weltoffenen Gesellschaft.

„Es ist ihm nicht gelungen, hier Fuß zu fassen“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe sich hinsichtlich der ganzen Familie - er lebte in einem Haushalt mit seiner Mutter, der Schwester und zwei jüngeren Brüdern, während der ältere Bruder eine eigene Wohnung hatte - als „Herr des Hauses“ geriert. Speziell seine jüngere Schwester habe er „tyrannisiert“, hielt der Ankläger fest.

„Wenn sie nicht seinen Wünschen entsprochen hat, ist es zu Gewaltausbrüchen gekommen.“ Regelmäßig bezogen die 15-Jährige sowie die Brüder im Alter von elf und 13 Jahren Prügel. Völlig eskalierte die Situation am 26. Mai, als sich die 15-Jährige weigerte, ihrem Bruder, der zu diesem Zeitpunkt beim AMS als Arbeit suchend gemeldet war und einen Deutschkurs besuchte, einen Tee zu servieren. Er schlug ihr darauf hin mehrfach die Faust ins Gesicht und trat ihr gegen den Kopf, nachdem sie zu Boden gestürzt war. „Er hat sie übelst verprügelt“, erklärte der Staatsanwalt. Die 15-Jährige erlitt einen klaffenden mehrfachen Nasenbeinbruch und musste mehrere Tage in einem Spital behandelt werden.

Anklage: Auch Mutter wurde erpresst

Aufgrund dieses Vorfalls alarmierte die Familie die Polizei. Der 16-Jährige wurde fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen. Wie sich herausstellte, hatte er der Mutter auch immer wieder Bares abgepresst, um sich Drogen kaufen zu können, indem er ihr androhte, er werde seine Geschwister wieder schlagen, wenn sie ihm kein Geld gebe.

Der Bursch dürfte in Afghanistan selbst schwere Gewalt erlebt haben. Sein Vater wurde getötet, er selbst wurde am Weg zur Schule bei einer Bomben-Explosion verletzt. Die Taliban sollen ihn außerdem verschleppt und malträtiert haben, worüber der 16-Jährige auf Befragen seiner Verteidigerin Anita Schattner in der Verhandlung aber nicht sprechen wollte: „Ich möchte mich nicht an diese Szenen erinnern.“

Urteil: 18 Monate teilbedingte Haft

Die Anklage lastete dem Burschen absichtliche schwere Körperverletzung, fortgesetzte Gewaltausübung, mehrfache schwere Nötigung und gefährliche Drohung sowie Erpressung an. Der Beschuldigte war weitgehend geständig: „Ich habe nichts Gutes getan. Ich bereue es. Ich trage die Schuld, ich weiß es.“

Er stellte allerdings in Abrede, der Schulbesuch seiner Schwester wäre für ihn ein Problem gewesen. Er versicherte, er werde in Zukunft „nichts mehr tun. Ich habe gesehen, wie es im Gefängnis ist“. Auf die Frage, weshalb er sich von seiner Schwester „bedienen“ habe lassen und diese immer wieder geschlagen habe, erwiderte der Jugendliche: „Damals war ich abhängig. Ich habe Drogen genommen. Ich konnte nicht klar denken. Mit meinen Brüdern habe ich aber nichts gemacht.“ Das rechtskräftige Urteil: eineinhalb Jahre teilbedingte Haft. (APA/red.)

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