Gericht

Millionenschwere Kartellstrafen für Industrieunternehmen um Fronius

Die Bundeswettbewerbsbehörde sanktionierte illegale Absprachen über Preise und
Vertriebsgebiete. Dem Kronzeugen Fronius drohen 3 Millionen Euro Strafe.

Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für den oberösterreichischen Industriekonzern Fronius und zwei seiner Handelspartner hohe Geldstrafen beantragt. Das teilte die Behörde am Sonntag per Aussendung mit. Fronius hatte mit den technischen Handelsfirmen Zultner (Graz) und Haberkorn (Bregenz) wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen. Die drohende Strafe für Fronius: 3 Millionen Euro.

Da das oberösterreichische Unternehmen als Kronzeuge aussagte, handelt es sich dabei um eine verminderte Summe. Gegen Haberkorn beantragte die BWB eine Geldbuße von 870.000 Euro, gegen Zultner 505.000 Euro. Alle drei Firmen - insgesamt drohen knapp 4,38 Millionen Euro Strafe - akzeptierten den von der BWB ermittelten Sachverhalt.

Schon im Sommer 2020 hatte ein anonymer Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB das Verfahren ins Rollen gebracht. Seit 2021 kooperierte Fronius „kontinuierlich und umfassend“ als Kronzeuge, wie es seitens der BWB heißt.

Die betroffenen Vertriebsverträge hätten „kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote“ bei Geschäften zwischen Unternehmen („Business to Business“ oder kurz „B2B“) enthalten. Auch seien der ermittelnden Behörde „Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote“ bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgegangen seien.

Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Das kann etwa dadurch geschehen, dass marktdominierende Firmen verabreden, ihre Preise nicht gegenseitig zu unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere zu kommen.

Die BWB hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius und weitere damals nicht genannte Unternehmen beim Kartellgericht eingebracht habe. In dieser Stellungnahme definierte die BWB auch ein mögliches Strafausmaß: „Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen.“ Fronius erwirtschaftete im Jahr 2022 einen Gesamtumsatz von etwa 1 Milliarde Euro.

Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe „höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen“, so die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, in der Aussendung. Dafür beobachte ihre Behörde „jeden Markt“, greife „Hinweise, wie hier über das BNB-Whistleblowing-System, rasch auf“ und verfolge diese „konsequent“. (APA)

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