Weder die Zivilgerichte noch das Bundesverwaltungsgericht sahen sich bemüßigt, über Beihilfe zu entscheiden. Also musste der VfGH einschreiten.
Österreicherinnen und Österreicher, die ein Erststudium komplett in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder in Großbritannien/Nordirland absolvieren, können in ihrer Heimat ein Mobilitätsstipendium beantragen. Aber wie können sie sich wehren, wenn sie es nicht zuerkannt bekommen?
Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu beschäftigen, nachdem ein Auslandsstudent mit seinem Anliegen weder bei den ordentlichen Gerichten noch beim Bundesverwaltungsgericht durchgedrungen war. „Negativer Kompetenzkonflikt“ heißt das dann.