Stiftungen werden aus unterschiedlichsten Gründen errichtet. Gemeinnützige Stiftungen dienen der Philanthropie mit dem Zweck, der Gesellschaft oder Umwelt etwas Gutes zu tun. Andererseits sind viele Stifter*innen bestrebt, ihre Vermögen, Immobilien, Kunstsammlungen oder Familienunternehmen langfristig zu bewahren oder geregelt auf die nächste Generation zu übertragen. In beiden Fällen sollen durch eine Stiftung nachhaltige Strukturen für ein Vermögen geschaffen werden.
Standorte mit der richtigen Mischung aus Freiheitlichkeit und Governance werden in Zukunft bei der Errichtung einer Stiftung gefragt sein. Liechtenstein kann hier punkten. Als Philanthropiestandort erreichte Liechtenstein 2022 gar bei seiner ersten Teilnahme am Global Philanthropy Environment Index auf Anhieb den ersten Platz. Die Gründe dafür sind vielfältig und kommen auch in einer Studie zum Ausdruck, welche den wichtigsten Kriterien bei einer Stiftungsgründung im DACH-Raum auf den Grund ging. Im Auftrag von Liechtenstein Finance wurden von F.A.Z. BUSINESS MEDIA Research insgesamt 336 Stifter*innen und Funktionsträger*innen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz befragt.
Stabile Rahmenbedingungen unerlässlich
Nichts geht bei einer Stiftung über Stabilität und Rechtssicherheit: Laut Studie sind sowohl Rechtssicherheit als auch politische und wirtschaftliche Stabilität das zentrale Auswahlkriterium bei der Wahl des Stiftungsstandorts. Schließlich sind Stiftungen den Rahmenbedingungen ihres Standorts unterworfen, dabei aber aufgrund ihrer langfristigen Ausrichtung auf Planungssicherheit angewiesen.
Erfahrung und Expertise sind gefragt
Die gewichtigste Rechtsfolge einer Stiftungserrichtung besteht darin, dass sich Stifter*innen von jenem Vermögensteil dauerhaft trennen, welchen sie für die Stiftung vorgesehen haben. Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Expert*innen vor Ort, welche die jeweiligen Besonderheiten und Möglichkeiten bestens kennen, ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend. Hier gelten in Liechtenstein strenge Ausbildungs- und Qualitätskriterien für zugelassene Berater*innen.
Steuern und Kosten sekundär
Die steuerliche Behandlung der Vermögensübertragung in eine Stiftung und deren laufende Besteuerung sind wichtige Aspekte, aber nicht maßgebliches Kriterium bei der Standortwahl. Dies ist bemerkenswert, denn es gibt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten. So fällt in Liechtenstein etwa für gemeinnützige Stiftungen keine Ertragssteuer an; Zuwendungen an Begünstigte sind steuerfrei. Auch der Gründungsaufwand ist beispielsweise in Liechtenstein deutlich geringer, die Kosten für den laufenden Betrieb können dafür etwas höher ausfallen.
Studie bestätigt Stiftungsstandort Liechtenstein
Das liberale Stiftungsrecht lässt dem Stifterwillen viel Spielraum bei der Ausgestaltung einer Stiftung. Der Finanzplatz Liechtenstein mit seiner hohen Expertise und jahrzehntelangen Erfahrung in der Vermögensverwaltung vermag die Bedürfnisse der Stifter*innen bestens abzudecken.
Da die Nähe zum eigenen Wohnsitz bei den Befragten als wichtiges Kriterium genannt wurde, ist Liechtenstein dank seiner zentralen Lage im Herzen des DACH-Raumes eine gute Alternative für seine Nachbarn. Nicht zuletzt überzeugt das Land mit der für Stiftungen essenziellen Rechtssicherheit, wirtschaftlicher sowie politischer Stabilität, dem Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum, dem stabilen Schweizer Franken als Landeswährung sowie der Übernahme von EU-Standards als EWR-Mitglied.
Die Ergebnisse der Studie sind abrufbar unter: www.finance.li/studie/