Höchstgericht

Ibiza-Video: Gudenus erhält kein Honorar

2019 wurde ein Video mit Passagen eines Gesprächs von Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache mit einer angeblich reichen Russin publik.
2019 wurde ein Video mit Passagen eines Gesprächs von Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache mit einer angeblich reichen Russin publik.APA/Spiegel/Süddeutsche/Harald Schneider
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Der Oberste Gerichtshof lehnt einen Verwendungsanspruch des Ex-Poli­tikers für dessen unfreiwilligen Auftritt ab.

Das Ibiza-Video mit seinen weitläufigen Folgen bis hin zum Kurz-Prozess beschäftigt nicht nur die Strafjustiz, sondern auch die Zivilgerichte. In dem 2017 geheim aufgenommenen und im Mai 2019 publik gewordenen Video konnte man Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den ehemaligen geschäftsführenden FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einem vermeintlich vertraulichen Gespräch sehen, das sie politisch untragbar machte.

Beide haben sich aus der Politik zurückgezogen, doch die rechtliche Aufarbeitung ist noch in vollem Gange. Unter anderem hat Gudenus jenen Anwalt geklagt, der das Gespräch hatte aufnehmen lassen, um das Video zu verkaufen: unter anderem auf Unterlassung, Herausgabe des Videos und auf Rechnungslegung. Mit dieser wollte Gudenus die Grundlage einer Geldforderung zum Ausgleich dafür gewinnen, dass der Anwalt seine Bekanntheit ausgenutzt habe. Genau dieser Teil des Verfahrens ist jetzt rechtskräftig abgeschlossen – aber anders, als Gudenus wollte.

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