Finanzausgleich

Abstriche zugunsten der Ärztekammer bei der Gesundheitsreform

Dass die Sozialversicherung künftig Einzelverträge mit Ärzten abschließen kann, wurde gestrichen. 
Dass die Sozialversicherung künftig Einzelverträge mit Ärzten abschließen kann, wurde gestrichen. Die Presse / Clemens Fabry
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Die Kammer behält die Vertragshoheit mit der Kasse. Die Wirkstoffverschreibung kommt nicht. Gegen die Schaffung neuer Ambulatorien kann sich die Kammer künftig aber nicht mehr sperren.

Mit der am Dienstag erfolgten Einigung beim Finanzausgleich ist auch die von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angestrebte Gesundheitsreform paktiert. In den Endverhandlungen wurden noch wesentliche Abstriche zugunsten der Ärztekammer gemacht, vor allem was Honorare und Gesamtvertrag betrifft, erfuhr die APA am Abend aus dem Gesundheitsministerium. Auch die Pflicht zur Wirkstoffverschreibung kommt doch nicht.

Die geplanten Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit der Ärzte (samt Einfrieren der Honorare ab 2025 bei Nichteinigung) fielen letztlich weg. Dass die Sozialversicherung künftig Einzelverträge mit Ärzten abschließen kann, wurde gestrichen. Für die Ärztekammer hatte dies eine Horrorvorstellung dargestellt; sie hatte von einer Aufkündigung der Sozialpartnerschaft gesprochen, wollte eine millionenschwere Protestkampagne in die Wege leiten und hatte mit einem vertragslosen Zustand gedroht.

Nicht durchsetzen konnten sich die Ärztevertreter mit ihrem Wunsch, ihre Vetomöglichkeiten beizubehalten. Gegen Stellenpläne und die Schaffung neuer Ambulatorien kann sie sich künftig also nicht mehr sperren. Gestrichen wurde jedoch auch, dass Ärzte künftig standardmäßig Wirkstoffe statt bestimmter Arzneimittel verordnen müssen. Auch das hatte zu heftigen Protesten der Kammervertreter geführt.

Änderungen gibt es zudem noch beim Bewertungsboard für teure neue Medikamente. Hier wurde die personelle Besetzung verändert. Es sollen mehr Experten als ursprünglich geplant vertreten sein. (APA)

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