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Kündigung des Journalisten-KV wird unter Auflagen zurückgenommen

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Die Vereinbarung zwischen VÖZ und Gewerkschaft sieht einen konkreten Zeitplan und das monatliche Kündigungsrecht für den Kollektivvertrag vor.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat die im September ausgesprochene Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags, die mit Jahresende wirksam geworden wäre, unter Auflagen zurückgenommen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Gewerkschaft in der GPA wurde angenommen.

Eine der Bedingungen ist nun, dass „zügig Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages aufgenommen werden“, hieß es. Diese sollen spätestens bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Während der Verhandlungen verpflichten sich beide Seiten dazu, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Die Kompromisslösung trete nach erfolgter Zustimmung in den Gremien von VÖZ und GPA „mit sofortiger Wirkung in Kraft“. Außerdem wurde ein monatliches Kündigungsrecht für den Kollektivvertrag vereinbart, bisher galt ein jährliches.

Das Ziel des VÖZ sei stets eine Reform des Kollektivvertrags gewesen, „um auch im digitalen Zeitalter bestehen zu können und vor allem für jüngere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer attraktiv zu bleiben“, wurde VÖZ-Präsident Markus Mair zitiert. „Mit unserer Kündigung haben wir ein klares Signal gesetzt und darauf aufmerksam gemacht, dass dringender Reformbedarf besteht, um nachhaltig Arbeitsplätze in der Branche zu sichern.“ Die Dringlichkeit sei nun angekommen.

Durch die Rücknahme der Kündigung können man nun gemeinsam an der Reform arbeiten, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. „Für den VÖZ ist ein klares Reformbekenntnis beider Verhandlungspartner und ein konkreter Zeitplan für die entsprechenden Verhandlungen wichtig. Dazu haben sich nun beide Verhandlungspartner verpflichtet.“ (APA)

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