Höchstgericht

Ex-Schulwart bekommt verlorene Freizeit nachgezahlt

Schulwart war zugleich Verwalter eines Volkshauses
Schulwart war zugleich Verwalter eines VolkshausesFeature: Imago/YAY Images
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Schulwart im Ruhestand hatte zu kurze Pausen zwischen Dienstende und -beginn. Dienstgeber muss ihn entschädigen.

Pausen sind für Schulwarte Zeiten eines verdichteten schülerischen Parteienverkehrs. Die Schulpausen wohlgemerkt. Die Pausen zwischen Dienstschluss und -beginn gehören hingegen ganz den Pedellen, und sie müssen lang genug sein.

Ein mittlerweile in den Ruhestand getretener Schulwart in einer Stadt in Oberösterreich, der auch für das benachbarte Volkshaus zuständig war, hatte regelmäßig von frühmorgens mit einer längeren Unterbrechung am frühen Nachmittag bis spätabends Dienst. Der Beamte fiel damit um die ihm zustehende Erholungszeit um. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt unter Berufung auf EU-Recht erstmals entschieden, dass in so einem Fall die Stadt als Dienstgeber für die verlorene Ruhezeit Ersatz leisten muss – mit einem etwas irritierenden Ergebnis.

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