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Expert:innen-Talk

Finanzausgleich-Realitycheck: Impfen - next steps

Das Austrian Health Forum lud zum NetUp in den 19. Stock des Wiener Ringturms (Gastgeber: Wiener Städtische). Ein Expert:innentalk mit (v. l.) Jakob Hochgerner, Katharina Reich, Christoph Hörhan (AHF-Gründer/Moderation), Peter Lehner und Beate Prettner (virtuell zugeschaltet).
Das Austrian Health Forum lud zum NetUp in den 19. Stock des Wiener Ringturms (Gastgeber: Wiener Städtische). Ein Expert:innentalk mit (v. l.) Jakob Hochgerner, Katharina Reich, Christoph Hörhan (AHF-Gründer/Moderation), Peter Lehner und Beate Prettner (virtuell zugeschaltet).Ben Kaulfus
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Der Finanzausgleich regelt die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Alle fünf Jahre wird die Verteilung neu ausverhandelt. Im aktuellen Fall wurden seit Jänner 2023 auf Fachebene Finanzausgleichsverhandlungen geführt, um schließlich am 21. November das Paktum im Bundeskanzleramt zu unterzeichnen und die paktierten Inhalte als Regierungsvorlage in den Nationalrat zu bringen. Das neue Finanzausgleichsgesetz soll plangemäß am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

Die Gesundheitsreform

Im Finanzausgleich 2023 steht die Gesundheitsreform im Mittelpunkt. Bis zum Jahr 2028 stellt der Bund jährlich zusätzlich über zwei Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Die Reform folgt dabei dem Grundsatz, dass Patient:innen künftig nach dem Motto „Digital vor ambulant vor stationär“ behandelt werden sollen. Um dieses Motto in die Tat umzusetzen, sind eine Reihe von Budgetmittel vorgesehen und Maßnahmen geplant. So werden jährlich 51 Millionen Euro für den Ausbau der Digitalisierung bereitgestellt. Ziel ist es, u. a. mit der Hilfe von Gesundheitsapps, einer Gesundheitshotline und einer vollständig elektronischen Patient:inn­enakte, die Versorgung von Patient:innen schneller, besser und kostengünstiger zu gestalten.

Ein weiterer Eckpfeiler der Reform ist die Stärkung des niedergelassenen Bereichs. Mit 300 Millionen Euro an zusätzlichen Finanzmitteln pro Jahr sollen zusätzliche Kassenstellen geschaffen werden, vor allem in der Primärversorgung. Um diese Kassenstellen für Ärzt:innen attraktiv zu machen, ist ein bundesweit einheitlicher Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer geplant. Gleichzeitig soll das Spitalswesen als teuerstes System in der Gesundheitsversorgung entlastet werden. In den Spitälern werden in diesem Sinne Fachambulanzen, Tageskliniken und vorgelagerte Einrichtungen erweitert, damit weniger Patient:innen stationär aufgenommen werden müssen.

Fokus auf Impfungen

Im Zentrum der Reform stehen ebenfalls Gesundheitsförderung und Vorsorge, was dazu beitragen soll, die Belastung des Gesundheitssystems zu reduzieren und langfristig Kosten einzusparen. Als zentrales Instrument der Vorsorge gelten Schutzimpfungen. Obwohl Impfungen nachgewiesenermaßen viele schwere Erkrankungen verhindern können, sind die Durchimpfungsraten in Österreich allerdings nicht besonders hoch.

Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass sich hohe Raten vor allem mit einem niederschwelligen, sprich einfachen Zugang zu kostenlosen Impfprogrammen erreichen lassen. Dies soll nun auch in Österreich schrittweise umgesetzt werden. Um zusätzliche Impfungen kostenlos oder sehr günstig anzubieten, stellen Bund, Länder und Sozialversicherung im Zuge der Gesundheitsreform deshalb jährlich 90 Millionen Euro bereit.

Expert:innenbefund

Wie die Ergebnisse des Finanzausgleichs im Hinblick auf die Gesundheitsreform, insbesondere bezüglich der Impfstrategie, zu bewerten sind, diskutierten Ende November Expert:innen beim NetUp des Austrian Health Forums im Wiener Ringturm.

„Die 90 Millionen an zusätzlichen Mitteln sind ein erster Schritt. Wichtig ist aus meiner Sicht, die Akzeptanz für das Impfen bei den Menschen zu stärken. Gelingen kann dies unter anderem, wenn Impfungen verstärkt bei niedergelassenen Ärzt:innen stattfinden. Aufklärung ist wichtig und Ärzt:innen können diese glaubwürdig leisten“, sagt Beate Prettner, Allgemeinmedizinerin und Kärntner Landesrätin für Gesundheit, Spitäler, Soziales, Senioren, Frauen und Jugend. „Wir haben nun endlich Spielregeln für die Finanzierung bekommen. Wichtig wird in Zukunft eine maximale Transparenz sein, um zu sehen, welche Menschen wir mit den Impfprogrammen erreichen und welche Auswirkungen dies hat“, betont ­Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und unterstreicht die Bedeutung eines breit aufgestellten Impfangebots: „Impfen im niedergelassenen Bereich, in Betrieben, in Schulen, in Einrichtungen der Sozialversicherung – all das muss möglichst niederschwellig möglich sein, um bei den Basisimpfungen zu einer hohen Durchimpfungsrate zu kommen.“

„Ohne stringent organisierte Impfprogramme geht es nicht. Wir müssen organisatorisch zu Programmen mit einem effizienten elektronischen Verwaltungssystem kommen. Und es gilt, Impftermine aktiv anzubieten, das steigert die Impfraten“, sagt Jakob Hochgerner, Leiter der Direktion Soziales und Gesundheit in der Oberösterreichischen Landesregierung, und betont das langfristige Ziel, „alle im Österreichischen Impfplan empfohlenen Impfungen zu Leistungen der Krankenversicherung zu machen.“

Für Katharina Reich, Chief ­Medical Officer im Sozialministerium, steht im Vordergrund, dass die neuen finanziellen Mittel so eingesetzt werden, dass die Menschen davon auch so schnell wie möglich profitieren: „Wir lernen gerade aus der ersten Saison des neuen Influenzaprogramms. Eine Erkenntnis, die sich schon jetzt abzeichnet: Es braucht beim Impfstoff neben einem zentralen Einkauf auch eine zentrale Distribution. Kleinteilige Mischsysteme funktionieren nicht.“ Allgemein rechnet Reich damit, dass Maßnahmen auf vielen Ebenen (Stichworte: Digitalisierung, Transparenz, elektronischer Impfpass, niederschwellige Zugänge) auf Dauer ihre Früchte tragen.

Einig sind sich alle Expert:innen, dass es auf das Zusammenspiel aller Kräfte ankommt, um das Gesundheits- und Impfsystem zu verbessern. Die konstruktiven Finanzausgleichsverhandlungen haben ­gezeigt, dass man sich diesbezüglich Hoffnungen machen darf.

Hinweis: Für medizinischen Rat ­wenden Sie sich bitte an Ihre/n ­behandelnde/ n Ärztin/Arzt.

NP-AT-HZU-ADVR-230037; 12/2023

Information

Der Beitrag beruht auf einer Medienkooperation mit der „Presse“ und ist mit finanzieller Unterstützung von GSK entstanden.


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