Fahrtauglichkeit

Führerschein: EU-Staaten setzen auf Selbsteinschätzung statt auf Tauglichkeitsprüfung

Die Gültigkeit des Führerscheins bei älteren Menschen soll nicht verkürzt werden.
Die Gültigkeit des Führerscheins bei älteren Menschen soll nicht verkürzt werden. Alexander K Rner
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Statt verpflichtenden Fahrtauglichkeitsprüfungen sollen die Führerscheinbesitzer bei der Verlängerung auf Selbsteinschätzung setzen. Die Vernunft werde sich durchsetzen, ist Andreas Schieder (SPÖ) überzeugt.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bei der Reform der EU-Führerscheinregeln auf eine gemeinsame Position geeinigt. Demnach sollen Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden - kürzere Fristen im Alter sollen den jeweiligen Ländern überlassen werden, hieß es in einer Aussendung des Rats am Montag. Auch Fahrtauglichkeitsprüfungen sollen nicht verpflichtend sein. Alternativ können die EU-Staaten auf die Selbsteinschätzung der Fahrerinnen und Fahrer setzen.

Die mögliche Prüfung des Gesundheitszustands bei der Erneuerung des Führerscheins, wie sie in einigen EU-Staaten üblich ist, hatte in Österreich die Wogen hochgehen lassen. Österreich habe sich hier immer sehr ablehnend positioniert, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) vor dem heutigen Ratstreffen in Brüssel. Sie gehe davon aus, dass solche Gesundheitschecks auch nach den Verhandlungen mit dem EU-Parlament weiter vom Tisch seien.

Sie plädierte jedenfalls klar dafür, dass Österreich bei der Umsetzung der Richtlinie auf die Selbsteinschätzung der Lenkerinnen und Lenker setzt. Dies sei die praktikabelste Lösung, so Gewessler. Die Ministerin sprach sich auch dagegen aus, die Gültigkeitsdauer des Führerscheins bei älteren Menschen zu verkürzen. Für ihren Kollegen aus Berlin, den deutschen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), geht auch die Selbsteinschätzung zu weit. Er befürchtet, dass es dadurch zu mehr Bürokratie kommen werde.

Befristung auf 15 Jahre

In Österreich sind Führerscheine, die seit 2013 ausgestellt wurden, bereits grundsätzlich für 15 Jahre befristet. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden - in Österreich also die alten, rosa Papierscheine - bleiben bis 2033 gültig. Voraussetzung dafür ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die bzw. der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist. Die Papierscheine müssen jedoch spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden.

Auf EU-Ebene können in einem nächsten Schritt nun die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Europaparlament starten. Allerdings müssen sich die EU-Abgeordneten dafür zuerst auf eine eigene Position einigen - am Donnerstag wird im entsprechenden Ausschuss abgestimmt.

„Vernunft wird sich durchsetzen“

Die ÖVP-EU-Mandatare Barbara Thaler und Wolfram Pirchner wollen sich im Parlament für eine ähnliche Lösung einsetzten, wie die der EU-Staaten. „Die neue Führerschein-Richtlinie darf weder ältere noch jüngere Autofahrerinnen und Autofahrer diskriminieren“, schrieben die beiden in einer Aussendung.

Andreas Schieder, SPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, rechnet laut einer Aussendung damit, dass sich hier „die Vernunft durchsetzten“ wird. „Vor allem was Vorschläge wie verpflichtende Medizin-Checks für Senioren und -innen oder gestaffelte Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahranfängerinnen betrifft. Diese sind nicht zielführend und diskriminierend.“ (APA)

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