EU

Das bringt der EU-Führerschein für Jung und Alt

Die Führerscheinprüfung soll auf E-Mobilität umgestellt werden. Wer auch mit Schaltgetriebe fahren möchte, kann einen Zusatzkurs machen (Archivbild).
Die Führerscheinprüfung soll auf E-Mobilität umgestellt werden. Wer auch mit Schaltgetriebe fahren möchte, kann einen Zusatzkurs machen (Archivbild).  ANP / picturedesk.com
  • Drucken

Die neuen EU-Führerscheinregeln werden aller Voraussicht nach keine verpflichtenden Gesundheitschecks für ältere Personen umfassen, aber zahlreiche Änderungen, die Neueinsteiger, E- und LKW-Fahrer betreffen.

Der Aufschrei der Seniorenverbände ist verstummt. Mit einem klaren Nein der EU-Mitgliedstaaten ist der Plan der zuständigen Berichterstatterin im EU-Parlament vorerst vom Tisch, verpflichtende Gesundheitschecks für Fahrzeuglenker ab 70 Jahre einzuführen. Noch sind viele Details zu den neuen Führerscheinregeln für alle EU-Mitgliedstaaten offen, da sich EU-Parlament und EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen müssen. Klar ist aber, dass sich sowohl für ältere als auch für jüngere Fahrer und Fahrerinnen viel ändern wird. Eine Übersicht einiger der wichtigsten geplanten Maßnahmen.

Neue Führerscheinprüfung

Die Führerscheinprüfung soll an die Zukunft der E-Mobilität angepasst werden. Fahrschüler werden sich künftig verstärkt während ihrer Ausbildung mit Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Automatik vertraut machen müssen. Wird dann die Prüfung auf einem dieser Fahrzeuge absolviert, wird für eine Ausweitung auf Verbrenner mit Schaltgetriebe keine zusätzliche Prüfung erforderlich sein. Allerdings muss eine siebenstündige Schulung besucht werden. Der L-17-Führerschein, wie er in Österreich bereits möglich ist, wird EU-weit umgesetzt. Neu ist vorgesehen, dass ab 17 Jahren auch LKW mit Begleitperson gelenkt werden dürften. Auch bei Buslenkern, einem Mangelberuf, könnte das Mindestalter EU-weit gesenkt werden. Derzeit sind es 21 Jahre.

Neue Fahrzeugklassen

Wer künftig einen B-Führerschein erwirbt, wird auch Elektrofahrzeuge bis 4250 Kilogramm fahren dürfen. Derzeit liegt die Grenze bei 3500 Kilogramm. Damit soll auf das höhere Gewicht von E-Fahrzeugen wegen der schweren Batterie Rücksicht genommen werden. Zur Debatte steht auch ein B- und einen B-plus-Führerschein je nach Gewichtsklasse.

Für junge Fahrerinnen und Fahrer werden strengere Regeln in den ersten Jahren nach der Führerscheinprüfung diskutiert. Dies betrifft eine längere Probezeit, in der die Alkoholgrenze auf defacto Null festgelegt wird. In Österreich dauert die Probezeit für L17- und A1-Führerscheine bereits jetzt bis 21 Jahre mit einer Promillegrenze von 0,1 statt 0,5. Neu dazu könnte für diese Phase eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 Km/h kommen, die allerdings noch äußerst umstritten ist. So argumentiert etwa der ARBÖ, dass solche Beschränkungen „nicht exekutierbar“ wären. Das würde nämlich eine Lenkererhebung für alle notwendig machen, die über 90 Km/h statt der sonst beispielsweise erlaubten 130 Km/h fahren.

Entzug und Erneuerung

Mit der Digitalisierung der Führerscheine soll auch ein erleichterter europaweiter Entzug für chronische Raser und alkoholisierte Lenker eingeführt werden. Führerscheine müssen grundsätzlich alle 15 Jahre erneuert werden, so wie es in Österreich bereits gehandhabt wird. Für ältere Fahrer dürfte eine Erneuerung alle fünf Jahre vorgesehen werden. Jedoch ohne verpflichtenden Gesundheitscheck. Den Mitgliedstaaten wird stattdessen erlaubt, sich mit einer Selbsteinschätzung der Fahrerinnen und Fahrer zufrieden zu geben. Sie müssten dann beispielsweise in einem Formular bekunden, dass sie noch körperlich und geistig fahrtüchtig sind.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.