Morgenglosse

Alma Zadić und die „gute“ Weisung

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) versichert regelmäßig, ihr Ressort mische sich nicht in Ermittlungen ein.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) versichert regelmäßig, ihr Ressort mische sich nicht in Ermittlungen ein.APA/EVA MANHART
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Einflussnahmen sind bei manchen Strafverfahren offenbar doch erlaubt.

Klimaschutz und der Kampf für die „unabhängige Justiz“. Das sollen zwei Schwerpunkte der Grünen für das Wahlkampfjahr 2024 werden. Blöd nur, wenn die Themen kollidieren. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte Mitte November die U-Haft für eine Aktivistin, nachdem sich diese Mitte November mit Quarzsand und Sekundenkleber auf Straßen festbetoniert hatte. Das Gericht wies den Antrag ab. Die Staatsanwaltschaft wollte Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien erheben, die zuständige Abteilung im Justizministerium erteilte aber die Weisung, davon abzusehen.

Nanu? Warum lässt das Justizministerium nicht das Oberlandesgericht über die Beschwerde entscheiden? Ministerin Alma Zadić versichert sonst immer, ihr Ressort mische sich nicht in Ermittlungen ein und lasse Staatsanwälte und Gerichte walten. Offenbar sind Weisungen aber kein Teufelszeug, wenn es um die „richtigen“ Verfahren geht. Es ist ja nicht das erste Mal. Beim Strafantrag gegen Oberstaatsanwalt Johann Fuchs äußerte der Weisungsrat Bedenken. Zadić verhinderte nach einer Adaptierung des Antrags per Weisung, dass der Rat erneut befasst wird. Fuchs wurde letztlich freigesprochen.

Solche Einflussnahmen nun als Wahrnehmung der Fachaufsicht und Qualitätskontrolle wegzuargumentieren, geht sich nicht aus. Zadić und die Grünen haben in den vergangenen Jahren Weisungen und die Fachaufsicht in Strafverfahren generell in ein anrüchiges Eck gerückt. Interne Einflussnahmen nun plötzlich wieder als supersauber darzustellen, wirkt da etwas widersprüchlich – gerade, wenn es um Verfahren geht, die Kernanliegen der Grünen betreffen.

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