Privatanklage

Kriminalist klagt Kabarettist: Holzer vs. Scheuba, Teil 2

Wechselbad der Gefühle: Florian Scheuba bekam von einem Gericht recht, von einem anderen aber nicht. Fazit: Die ganze (Rechts-)Sache ging zurück an den Start.
Wechselbad der Gefühle: Florian Scheuba bekam von einem Gericht recht, von einem anderen aber nicht. Fazit: Die ganze (Rechts-)Sache ging zurück an den Start. Daniel Novotny
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Dem Kabarettisten Florian Scheuba wird üble Nachrede vorgeworfen. Sein Prozessgegner: der Chef des Bundeskriminalamts.

Man fühlte sich ein paar Jahre in die Vergangenheit versetzt – am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen. Es war, als ob die Ibiza-Affäre gerade erst publik geworden wäre. Fast alle waren sie da. Nur der weibliche Lockvogel fehlte.

Ibiza-Video-Produzent Julian Hessenthaler kam als geneigter Zuschauer. Der Wiener Anwalt Ramin M., der Mann, der die Ibiza-Falle auslegen ließ, kam als Zeuge. Dasselbe tat der frühere Leibwächter von Heinz-Christian Strache, jener Mann, der schon vor „Ibiza“ schwere Vorwürfe gegen Strache auf Lager hatte und letztlich die FPÖ-Spesen-Affäre aufzeigte.

Straches prallgefüllte Bargeldtasche

Warum dieser Aufmarsch? Kabarettist Florian Scheuba hatte im September 2021 in einer satirischen Kolumne im „Standard“ den nunmehrigen Direktor des Bundeskriminalamts (BK), Andreas Holzer, aufs Korn genommen. Diesem sei von Anwalt M. schon im März 2015 Belastungsmaterial gegen Strache vorgelegt worden. Etwa Fotos einer „prallgefüllten Bargeldtasche“ in Straches Kofferraum. Außer einem Aktenvermerk sei aber nicht viel passiert. Ermittlungen seien unterblieben. Scheuba schrieb von „rätselhafter Untätigkeit“ und „folgenschwerer Arbeitsverweigerung“. Hätte Holzer entsprechend reagiert, wäre das Ibiza-Video wohl nie gedreht worden.

Letzterer fühlte sich in die Nähe des Amtsmissbrauchs gerückt. Und ließ seinen Anwalt Peter Zöchbauer eine Privatanklage wegen übler Nachrede ausarbeiten. Dann aber musste Holzer (2015 war er Leiter der Abteilung „Organisierte Kriminalität“ im BK) eine Schlappe einstecken. Das Gericht sprach Scheuba frei. Denn: Der Angeklagte habe es nicht ernstlich für möglich gehalten, dass er Holzer eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt.

Der BK-Direktor legt nach

Holzer brachte Berufung ein. Und die Sache drehte sich. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erblickte weniger Satire in der Kolumne als es dem Verfasser recht war. Es konstatierte: „Dem Privatankläger wird unmissverständlich vorgeworfen, er hätte gezielt die von ihm geforderten und erwarteten sowie auch tatsächlich gebotenen Ermittlungsschritte trotz der Vorlage hinreichender Beweismittel nicht gesetzt, also verweigert.“ Die Kopfwäsche für das Erstgericht ging weiter: „In diesem Sinne wird die inkriminierte Äußerung (...) auch verstanden. An alledem ändert auch die Tätigkeit des Angeklagten als Kabarettist nichts (...).“

Es kam, wie es kommen musste: Das OLG hob Scheubas Freispruch zur Gänze auf, ordnete einen neuen Prozess an, der nun eben mit großem Aufmarsch der Ibiza-Proponenten begann. Auch Holzer saß im Saal und bekräftigte: Es stimme einfach nicht, dass konkret verwertbare Hinweise auf mögliches Fehlverhalten von Strache damals im BK eingelangt seien. Scheuba, vertreten von Anwältin Maria Windhager, hielt dagegen: Es wäre angebracht gewesen, dass das BK seinen Job macht – und ermittelt. Dafür hätten die von Anwalt M. überbrachten Hinweise allemal ausgereicht. Am 29. Jänner wird weiterverhandelt. Dass die Chancen auf einen neuerlichen Freispruch gesunken sind, hat das Gericht bereits zart angedeutet.

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