VfGH

Höchstgericht fegt über türkis-blaue Reformen

Ihre Regierung hatte vor dem VfGH wenig Erfolg: Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache.
Ihre Regierung hatte vor dem VfGH wenig Erfolg: Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache.Heinz-Peter Bader/Reuters
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Von kleineren Änderungen bis hin zu Prestigeprojekten hob der Verfassungsgerichtshof große Teile der türkis-blauen Regierungsarbeit auf. Noch heute kassiert das Höchstgericht Verschärfungen im Migrationsbereich ein.

In den Fluten des Ibiza-Videos ging die türkis-blaue Regierung vor viereinhalb Jahren unter. Viele Reformen, die ÖVP und FPÖ hinterließen, wurden seither vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Von kleineren Eckpfeilern bis hin zu Leuchtturmprojekten – die Höchstrichter kassierten über die vergangenen Jahre einen beträchtlichen Teil der türkis-blauen Regierungsarbeit ein.

Bei der Integration und Migration brachte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleich mehrere Verschärfungen zu Fall. Vergangene Woche entschied er, dass die Rechtsberatung für Asylwerber durch die Bundesbetreuungsagentur (BBU) teilweise verfassungswidrig ist. Ursprünglich wurden Asylwerber bei ihren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vor allem durch Vereine beraten. Unter Türkis-Blau wurde diese Aufgabe mit Juni 2019 auf die BBU, die im Eigentum des Bundes steht, übertragen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wollte damit die Rolle der NGOs schmälern und mehr freiwillige Ausreisen von Asylwerbern erreichen.

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