Direkte Demokratie

Volksbegehren als Geschäftsmodell? Regierung will Kostenersatz einschränken

Künftig sollen nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.
Künftig sollen nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.APA / Comyan / Roland Schlager
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Eine missbräuchliche Verwendung des demokratischen Instruments aus Geschäftsinteresse soll verhindert werden.

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich für eine Reform des Volksbegehrengesetzes ausgesprochen, um Missbrauch zu verhindern. „Gesetzliche Anpassungen sind dringend notwendig“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl gegenüber dem „Kurier“ (Donnerstag). Auch die Grünen sind demnach für eine Reform des Kostenersatzes.

Konkret geht es bei den Reformbestrebungen darum, eine mögliche missbräuchliche Verwendung des demokratischen Instruments aus Geschäftsinteresse zu verhindern. Unterstützung für eine geplante Novellierung des Volksbegehrengesetzes signalisierte laut „Kurier“ auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sowie der Koalitionspartner. Die Grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer sprach sich dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.

Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3400 Euro an. Im Falle der Erreichung von 100.000 Unterschriften erhalten die Initiatoren des Volksbegehren derzeit das Fünffache dieser Gebühren zurück. (APA)

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