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Sollten Führungskräfte einen öffentlichen Account haben?

Marin Goleminov
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Oft scheint es herausfordernd, Privates und Berufliches zu trennen. Soziale Netzwerke verstärken dieses Dilemma.

Auf den ersten Blick ist es ihnen nicht anzusehen, auch nicht auf den zweiten, oft erst auf den digitalen. Dort treten sie in Erscheinung, die Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich engagieren. Ohne es als Nebenberuf anzusehen oder zu melden. Sie bieten Online-Kurse an, Yoga-Einheiten oder Ratschläge für ein erfülltes Sexualleben. So zumindest im Fall der oberösterreichischen Volksschullehrerin, die mit ihrem digitalen Auftritt als „Orgasmus-Päpstin“ zuletzt für Aufsehen gesorgt hatte. Das Vertrauen in die Pädagogin sei durch dieses Engagement nicht mehr gegeben gewesen, bestätigte die Bildungsdirektion. Sie wurde entlassen. Zu Recht? „Was man nebenberuflich oder ehrenamtlich macht, muss mit den Werten zusammenpassen, die man – beispielsweise als Pädagogin in der Schule – verkörpert. Diese Aktivitäten mit dem Arbeitgeber abzustimmen ist dabei wesentlich“, schätzt Organisationsberaterin Patrizia Tonin die Situation ein.

Vorbilder inszenieren nicht

Denn die Person sei nicht von der Rolle zu trennen. „Wenn Menschen Partybilder ins Netz stellen oder sich betrunken zeigen, schadet dies immer dem Image des Arbeitgebers. Es ist nicht angebracht, das öffentlich zu machen“, fügt sie hinzu. Sie rät generell davon ab, als Führungskraft einen öffentlichen Account zu haben. Zumindest, wenn es um Lifestyle- und nicht um B2B-Netzwerke geht. Denn: „Manager haben eine Vorbildfunktion. Alles, was ich zeige, muss zu meiner Führungsrolle passen. Es ist meine Verantwortung, mit den Werten des Unternehmens in Einklang zu agieren. Auch Kontaktanfragen von Kollegen ‚anzunehmen‘ ist keine Frage von Respekt, sondern davon, Grenzen zu wahren“, ist die Vorsitzende der Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) überzeugt.

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