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Guter Freund starb: Geld für den erlittenen Schock

Eine „beispiellose, äußerst innige und enge Beziehung“ verband die beiden Freunde.
Eine „beispiellose, äußerst innige und enge Beziehung“ verband die beiden Freunde.Feature: Clemens Fabry
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Höchstrichter sprechen einem Mann Schadenersatz zu, obwohl er weder mit dem Opfer verwandt noch direkt in den Unfall involviert war.

„Gute Freunde kann niemand trennen“, sang einst Franz Beckenbauer. Dass dem leider nicht immer so ist, zeigte neben dem kürzlichen Tod des Fußball-Kaisers auch ein vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu klärender Fall. Ein Mann verlor bei einem Unfall einen Freund, mit dem ihn eine „beispiellose, äußerst innige und enge Beziehung“ verband. Der verbliebene Freund erlitt einen Schock und klagte den Verursacher des Unglücks.

Nun ist es jedoch schwer, Geld für einen Schock zu bekommen, wenn der Verblichene kein Angehöriger war. Aber muss man einen so guten Freund nicht auch wie einen Verwandten behandeln? Nein, meinten die Höchstrichter. Und doch sollten sie mit ihrer Entscheidung ein neues Kapitel in der Judikatur aufschlagen.

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