Salzburger Festspiele

Corona-Absagen: Strafanzeige gegen Hinterhäuser & Co abgewiesen

Die damalige Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler und Intendant Markus Hinterhäuser 2020 vor Beginn der Eröffnungs-Premiere
Die damalige Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler und Intendant Markus Hinterhäuser 2020 vor Beginn der Eröffnungs-PremiereAPA / Comyan / Barbara Gindl
  • Drucken

Der Berufsverband „art but fair UNITED“ hatte den Salzburger Festspielen nach Absagen im Coronajahr 2020 die Verletzung der Zahlungspflicht vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg konnte keinen Anfangsverdacht erkennen.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat jetzt eine Strafanzeige des Berufsverbands für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik „art but fair UNITED“ gegen den Intendanten der Salzburger Festspiele, Markus Hinterhäuser, den Kaufmännischen Direktor Lukas Crepaz und Ex-Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler abgewiesen. Die Anzeige wurde in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung der Zahlungspflicht nach Absagen im Coronajahr 2020 eingebracht.

Die von „art but fair UNITED“ angezeigten Tatbestände lauteten auf schweren Betrug durch Täuschung, Nötigung und gefährliche Drohung, sowie auf „Untreue im Zusammenhang mit nichtwidmungsgemäßer Verwendung von Sponsorengeld für die coronabedingt verkürzte Version der Salzburger Festspiele 2020“, so der Berufsverband. Die Anzeige wurde im Dezember 2023 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien eingebracht und landete im Jänner 2024 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg. Dort wurde geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.

Die Salzburger Festspiele erklärten schließlich am Dienstag, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg in der eingebrachten Strafanzeige nicht einmal einen Anfangsverdacht erkenne und daher kein Ermittlungsverfahren einleite. „Sie bestätigt damit, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und seinem Verein jeglicher Grundlage entbehren“, hieß es. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, sagte: „Wir haben von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Anfangsverdachtes abgesehen“.

Wie die Salzburger Festspiele erklärten, habe das Direktorium inmitten der Coronapandemie im Sommer 2020 als einziges Festival unter Aufnahme eines hohen persönlichen Risikos über 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben. „Das von den Salzburger Festspielen hierfür entwickelte Präventionskonzept wurde weltweit Grundlage für die Ermöglichung von Kulturveranstaltungen in der Pandemie.“

Zivilrechtliches Verfahren noch anhängig

In der Causa ist auch ein zivilrechtliches Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien anhängig. „art but fair UNITED“, als dessen Sprecher der Kammersänger Ablinger-Sperrhacke fungiert, sieht die Causa als Musterklage, bei der auch angeblich unzulässige Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelange Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gerichtlich geklärt werden sollen. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.