Justiz

Dreiersenat hört lebenslang verurteilten Josef Fritzl an

Josef F. beim Prozess 2009 in St. Pölten.
Josef F. beim Prozess 2009 in St. Pölten.Reuters, Jaeger
  • Drucken

Der lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl wird von einem Drei-Richter-Senat in Krems angehört. Es geht um die Verlegung des 88-Jährigen in den Normalvollzug.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl wird am Donnerstag von einem Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems angehört. Es geht um die Verlegung des 88-Jährigen vom Maßnahmen- in den Normalvollzug. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Anhörung selbst wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Beginnen wird der Termin am Donnerstag um 8.00 Uhr. Für Astrid Wagner, die Fritzl verteidigt, ist die Anhörung „eine Formsache“, aufgrund des Gutachtens stehe „der Gefährlichkeitsabbau“ fest. Ihr Mandant sei „zu entlassen und in den Normalvollzug zu stellen“. Dies sei gleichzeitig ein Schritt hin zur generellen bedingten Entlassung, die Wagner weiterhin anstrebt. „Die Justiz wird sich überlegen müssen, wo man einen beeinträchtigten Menschen adäquat behandelt“, sagte Wagner.

Fritzl hat inzwischen seinen Namen geändert

Das im Dezember 2023 vorgelegte Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Heidi Kastner kommt zum Schluss, dass von Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu komme ein körperlich angeschlagener Zustand des betagten Mannes infolge einiger Stürze. Früheren Gerichtsangaben zufolge liegen aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vor. Die Erkrankung sorge dafür, dass „Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden“.

Auf Grundlage dieser Expertise wird ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems darüber entscheiden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt. Wird dies bejaht, werde der Dreiersenat gleichzeitig auch über eine generelle bedingte Entlassung befinden, wurde von Gerichtssprecher Ferdinand Schuster am Dienstag unterstrichen. Gefällt wird ein schriftlicher Beschluss. Zu erwarten sei eine Entscheidung in „zwei bis drei Wochen“, sagte Schuster. Für Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht in der Folge die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.

Genereller rechtlicher Hintergrund dafür ist, dass zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug nach Verbüßung von 15 Jahren erstmals eine bedingte Entlassung beantragen können. Im Fall von Fritzl ist diese Voraussetzung seit 2023 erfüllt. Er war im April 2008 festgenommen worden, im März 2009 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt und in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.