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Ausgezeichnete juristische Arbeiten: Da gab es keine Klagen

Die Ausgezeichneten Lukas Mössler, Tobias Weidinger, Nina Neumaier, Lukas Hofmann und Elisabeth Schlagenhaufen (v. l. vorn) und Erich Vranes, Irene 
Welser, Clemens Hasenauer, Georg Kodek und Peter Lewisch (hinten).
Die Ausgezeichneten Lukas Mössler, Tobias Weidinger, Nina Neumaier, Lukas Hofmann und Elisabeth Schlagenhaufen (v. l. vorn) und Erich Vranes, Irene Welser, Clemens Hasenauer, Georg Kodek und Peter Lewisch (hinten).Cerha Hempel
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Zum 15. Mal prämierte Cerha Hempel herausragende Bachelor­-, Master- und PhD-Arbeiten.

Fünf herausragende Arbeiten zeichnete die Kanzlei Cerha Hempel in Zusammenarbeit mit der WU Wien, dem Facultas-Verlag und der „Presse“ aus. Die Preise gingen an Tobias Weidinger (Dissertation), Lukas Hofmann und Lukas Mössler (Masterarbeit) sowie Elisabeth Schlagenhaufen und Nina Neumaier (Bachelorarbeit). An deren Qualität war auch beim 15. LAWard nichts zu beklagen.

Um Klagen hingegen ging es bei der Keynote von OGH-Präsident Georg Kodek zum Thema „Massenverfahren – Verfahrensmassen. Herausforderungen für die Zivilgerichtsbarkeit“ sowie der anschließenden Podiumsdiskussion mit Irene Welser (Cerha Hempel) und den LAWard-Jury-Mitgliedern Clemens Hasenauer (Cerha Hempel), Erich Vranes (WU Wien), Peter Lewisch (Uni Wien) und Georg Kodek. Dabei wurden die Unterschiede der Verbandsklage nach dem EU-Modell zur US-amerikanischen „class action“ beleuchtet. Zur Sammelklage nach US-Vorbild – inklusive „punitive damages“ (Schadenersatz) und „pre-trial discovery“, bei dem Unternehmen umfassende Daten offenlegen müssen – werde es in Europa nicht kommen.

Das Opt-out-Modell, wonach bei einer Klage alle Betroffenen umfasst sind, die nicht aus dem Verfahren hinausoptieren, werde in Europa kaum umgesetzt. Man entscheide sich meist für ein Opt-in: Betroffene müssen sich aktiv dem Verfahren anschließen.

Obwohl deutliche Unterschiede zwischen Europa und dem „litigious America“ bestehen, würden sich die Rechtssysteme dennoch annähern, lautete der Tenor.

Übrigens: Offen ist, wie (und wann) Österreich die EU-Verbandsklagenrichtlinie umsetzt.

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