Asylrecht

EuGH urteilt zu österreichischem Fall von Familienzusammenführung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH).Die Presse Digital
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Ausgangspunkt war der Fall eines Syriers, der eine Zusammenführung mit seinen Eltern und seiner pflegebedürftigen Schwester anstrebte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Dienstag anhand eines Falls aus Österreich zu mehreren Fragen rund um das Recht auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen. Im Zentrum steht die Frage, ob die volljährige pflegebedürftige Schwester eines erwachsenen syrischen Asylberechtigten - der noch als Minderjähriger nach Österreich kam - auch ein Aufenthaltsrecht in Österreich hat, wenn den sie pflegenden Eltern dieses Recht zuerkannt wird.

Grundsätzlich stehe ihr dieses Recht nicht zu. Das Verwaltungsgericht in Wien fragte aber beim EuGH nach, ob dies auch dann der Fall ist, wenn die Eltern dadurch gezwungen wären, auf ihr Recht auf Nachzug zu verzichten, da sie die Tochter pflegen müssen. Weitere Fragen, die der EuGH beantworten muss, betreffen den Nachzug der Eltern selbst. Hier geht es u.a. darum, dass der asylberechtigte Syrier zum Zeitpunkt seines Asylantrags minderjährig, als seine Eltern den Antrag auf Familienzusammenführung stellten, aber bereits volljährig war. (APA)

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