FPÖ

Haimbuchner will „Staatsbürgerschaft auf Probe“ für Asylberechtigte

Manfred Haimbuchner
Manfred HaimbuchnerImago / Harald Dostal
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Oberösterreichs FPÖ-Landesparteichef Manfred Haimbuchner fordert zudem eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft, wenn man trotz unveränderter politischer Lage in den Verfolgerstaat zurückreist.

Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) will Asylberechtigten künftig nur mehr eine „Staatsbürgerschaft auf Probe“ gewähren. Wer in einem Probezeitraum von zehn Jahren gegen „einschlägige Strafbestimmungen wie Beteiligung an oder Gutheißen von terroristischen Straftaten verstößt“, aber auch wer „ständig Verwaltungsübertretungen“ begeht, dem solle man sie wieder entziehen können, skizzierte er in einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Die von Haimbuchner - er ist in Oberösterreich für die Verleihungen von Staatsbürgerschaften zuständig, allerdings nur in mittelbarer Bundesverwaltung - präsentierten Vorschläge sind nicht neu, bereits vor zwei Jahren hat er Ähnliches gefordert: Die Praxis, bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft zu verleihen, solle EWR-Bürgern vorbehalten bleiben. Drittstaatsangehörige sollten frühestens nach zehn Jahren einen österreichischen Pass bekommen, einen absolvierten Grundwertekurs und Sprachkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt. Zumindest Asylberechtigten will Haimbuchner aber auch dann zunächst nur eine Staatsbürgerschaft auf Probe geben.

Aberkennung auch bei wiederholtem Fahren ohne Führerschein

Eine Aberkennung müsse erfolgen, wenn man sie sich mit Falschangaben erschlichen hat, die frühere Staatsbürgerschaft für eigene Vorteile nützt oder trotz unveränderter politischer Lage in den Verfolgerstaat zurückreist. Bei Extremismusdelikten solle eine Aberkennung „grundsätzlich bei jeder Beteiligung, die nicht mehr mit einer Diversion geregelt werden kann“, erfolgen - Nachsatz: „Es muss aber nicht eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches sein. Auch wenn jemand ständig Verwaltungsübertretungen begeht, bin ich der Meinung, dass man die Staatsbürgerschaft aberkennen sollte“. Um ein Beispiel gebeten, meinte er: „Etwa wenn jemand wiederholte Male ohne Führerschein fährt und dabei einen Unfall baut.“

Die strengere Behandlung für Asylberechtigte begründet er damit, dass man im Asylverfahren zum Schutz der Betroffenen nicht mit den Behörden des Herkunftslandes in Kontakt treten und dort Informationen über sie einholen dürfe. Bei anderen Anwärtern sei das möglich. Dennoch „werden wir uns bemühen, diese Staatsbürgerschaft auf Probe auszudehnen“. Was geschieht, wenn man nach zehn Jahren eine reguläre Staatsbürgerschaft erhalten hat? „Da muss man ehrlich sein. Da gibt es faktische internationale Grenzen.“ (APA)

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