Inzestfall Amstetten

Beschwerde gegen Verlegung von Josef Fritzl in die normale Haft

Josef Fritzl als er vergangene Woche zu seiner Anhörung wegen der Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug gefahren wurde.
Josef Fritzl als er vergangene Woche zu seiner Anhörung wegen der Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug gefahren wurde.APA / AFP / Joe Klamar
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Durch Staatsanwaltschaft Krems hat eine Beschwerde gegen die Entlassung von Josef Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug eingebracht. Nun wandert der Akt zum Oberlandesgericht Wien.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen die vor einer Woche ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug für den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. Beschwerde eingebracht. Der Akt wandert nun zum Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung, bestätigte der Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Donnerstag einen Bericht des ORF NÖ.

Die in der Vorwoche von einem Dreiersenat ausgesprochene und nicht rechtskräftige Verlegung des 88-Jährigen in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Josef Fritzl laut der Entscheidung regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Bei der nicht öffentlichen, aber von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am vergangenen Donnerstag war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Josef F. jedenfalls im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein.

Verteidigerin will weiterhin bedingte Entlassung

Befunden wurde vom Dreiersenat auch über eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Astrid Wagner weiterhin anstrebt. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.

Gestützt war die bedingte und nun von der Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde bedachte Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von Wagner ebenfalls befand, dass der 88-Jährige „nicht mehr gefährlich ist“.

OLG Wien bereits 2022 gegen eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug 2022

Nun liegt der Ball beim OLG Wien, der die Causa bereits mehrmals auf Grundlage früherer Gutachten beleuchtet hatte. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht gegen eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Josef Fritzl, der seinen Namen inzwischen geändert hat, aus. Das Landesgericht Krems hatte zuvor anders entschieden. Im März 2023 gab es in Krems einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Dieser wurde aber wiederum vom OLG Wien als Rechtsmittel-Instanz aufgehoben.

Die Causa Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Einweisung ausgesprochen. Der Schuldspruch umfasste Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwere Nötigung und damit alle Anklagepunkte. (APA)

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