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Deutsches Gericht: AfD-Jugend ist „gesichert rechtsextrem“

Eine Demonstration von Anhängern der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative.
Eine Demonstration von Anhängern der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative.Imago / Kh
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Das Verwaltungsgericht in Köln weist ein Klage ab, dass die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nicht als rechtsextrem einzustufen sei.

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) nach einem Gerichtsurteil als gesichert rechtsextrem einstufen. Die Partei und die JA scheiterten mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen den Beschluss können sie Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA zunächst als Verdachtsfall eingestuft und dann im April 2023 erklärt, der AfD-Ableger werde als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandelt.

Die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz diene der Aufklärung, ob eine Partei oder deren Jugendorganisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, erklärte das Gericht nun. Die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich zur Gewissheit verdichtet. Die AfD-Jugendorganisation vertrete „einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“. Der Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine zentrale politische Vorstellung der Organisation. Diese Vorstellung stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, die die prinzipielle Gleichheit der Menschen umfasse, unterstrich das Gericht.

Einwander „als Schmarotzer bezeichnet“

Die JA betreibe zudem „eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation“, so das Gericht weiter. Einwanderer würden „als Schmarotzer und kriminell bezeichnet“. Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen wie der Identitären Bewegung. Für das Gericht stehe nach einer summarischen Prüfung fest, „dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt“.

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