Staatsanwaltschaft

Verfahren gegen Klimaaktivisten wegen Protesten gegen Gaskonferenz in Wien eingestellt

Im März des Vorjahres versammelten sich mehr als 100 Menschen, um gegen die Gaskonferenz in Wien zu demonstrieren. Das Vorgehen der Polizei sorgte für Kritik.
Im März des Vorjahres versammelten sich mehr als 100 Menschen, um gegen die Gaskonferenz in Wien zu demonstrieren. Das Vorgehen der Polizei sorgte für Kritik.Imago / Isabelle Ouvrard
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Gegen 165 Aktivisten wurden wegen des Verdachts auf schwere gemeinschaftliche Gewalt ermittelt. Aus Beweisgründen wurde das Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen 165 Klimaaktivistinnen und -aktivisten fallen gelassen. Der Verdacht lautete auf schwere gemeinschaftliche Gewalt im Zuge der Proteste gegen die Europäische Gaskonferenz 2023. Das bestätigte Sprecherin Nina Bussek. Die Einstellung sei vergangenen Freitag aus Beweisgründen erfolgt, so Bussek. Das polizeiliche Vorgehen am ersten Tag der Konferenz hatte für breite Diskussionen gesorgt.

Am Morgen des 27. März 2023 hatten sich damals mehr als 100 Personen zu einem spontanen Protestzug in der Wiener Innenstadt formiert. In der Johannesgasse versuchten die Demonstrantinnen und Demonstranten dann eine polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen, um in den Bereich des Platzverbotes rund um das Tagungshotel Marriott am Parkring zu gelangen. Die Exekutive reagierte darauf mit dem großflächigen Einsatz von Pfefferspray, auch Schlagstöcke wurden verwendet. Die Landespolizeidirektion gab danach bekannt, dass 143 Personen wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angezeigt worden seien.

Beamte verletzt, Aktivisten eingekesselt

Die Demonstranten hätten „von Beginn an ein gewaltbereites Vorgehen gegen die Einsatzkräfte der Polizei“ gezeigt, hieß es in einer Aussendung der Polizei. Dadurch seien zwei Beamte verletzt worden. Bei einigen Festgenommenen seien auch pyrotechnische Gegenstände sichergestellt worden, betonte die Landespolizeidirektion Wien damals.

„Das waren aber keine Böller, sondern bloß Rauchfackeln, mit denen manchmal bei Demonstrationen oder Besetzungen versucht wird, mehr Aufmerksamkeit zu erregen, also nichts, womit man Menschen gefährden würde“, sagte Rechtsanwalt Clemens Lahner. Es seien zudem 150 Menschen eingekesselt und dann einzeln durchsucht worden. „Da wurde kein einziger gefährlicher Gegenstand gefunden. Die Pyrotechnik wurde ja an einem anderen Ort gefunden, außerhalb des Kessels“, nahm Lahner Bezug auf den Ermittlungsakt. „Das ist also auch kein Argument dafür, die Menschen im Kessel großflächig zu pfeffern.

„Pfefferspray-Exzess“

Er zeigte sich erwartungsgemäß erfreut über die Verfahrenseinstellung. „Die Polizei hat schwerste Vorwürfe gegen die Menschen erhoben, die an den Protesten gegen die Europäische Gaskonferenz beteiligt waren. Diese Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen.“ Der Rechtsanwalt verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien wegen des Pfefferspray-Einsatzes der Polizei. „Die Polizei versucht diesen Pfefferspray-Exzess bisher mit dem Argument zu rechtfertigen, dass von den Demonstrantinnen und Demonstranten gefährliche Angriffe ausgegangen sind. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht das aber offenbar anders.“ (APA)

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