Baukartell

Kartellgericht straft Baufirma Gebrüder Haider ab

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde hat das Kartellgericht eine Geldbuße von 3,51 Millionen Euro gegen die Baufirma Gebrüder Haider verhängt. Porr, Strabag und Swietelsky wurden bereits zur Kasse gebeten.

Die Bundeswettbewerbsbehörde arbeitet sich Zug um Zug durch das größte Baukartell ihrer Geschichte - nun folgt die nächste Strafe. Auf Antrag der BWB hat das Kartellgericht eine Geldbuße von 3,51 Millionen Euro gegen die Baufirma Gebrüder Haider verhängt, wie die Wettbewerbshüter am Dienstag bekannt gaben. Die Behörde ermittelt seit 2017 gegen umfassende Kartellverstöße in der Baubranche. Die Porr musste bereits 62 Millionen, die Strabag 45 Millionen und Swietelsky 27,15 Millionen Euro zahlen.

Der jüngste Beschluss ist laut BWB rechtskräftig. Konkret werden den drei Gesellschaften Gebrüder Haider Bauunternehmung Gesellschaft m.b.H., Gebrüder Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH sowie Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH (gemeinsam „Gebrüder Haider“) kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs angelastet. Die Kartellvergehen fallen in den Untersuchungszeitraum April 2010 bis Oktober 2017 beziehungsweise Juli 2002 bis Oktober 2017.

Es sei zu illegalen Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften gekommen. Unter anderem seien zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt worden, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.

Ermittlungen dauern an

Die Ermittlungen dauerten noch an, teilte die BWB mit. Es handle sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben in ganz Österreich, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Schwerpunktmäßig sei der Bereich Straßenbau betroffen. Teilweise wurden die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Gebrüder Haider habe außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde sowie mit dem Bundeskartellanwalt kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben.

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten oder Gebieten. Bei einem Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, vom Verschulden, von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie von der Kooperation des betroffenen Unternehmens ab. (APA)

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