Ruhestand

Zwei Pensionsboni und ihre Nachteile in Zeiten des Arbeitskräftemangels

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SymbolbildJeff Mangione
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Erstmals liegen Zahlen zu den Beziehern und den Kosten von Ausgleichszulagen- und Pensionsbonus vor.

Im österreichischen Pensionssystem gibt es zwei „Zuckerln“, die – so fürchtet Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker – eine große finanzielle Belastung für den Staat werden könnten. Gemeint sind der 2016 von Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) eingeführte Ausgleichszulagenbonus und der 2019 unter Türkis-Blau eigeführte Pensionsbonus. Sie sehen vor, dass man bei mindestens 30 bzw. 40 Versicherungsjahren mehr Pension bekommt als nur die Ausgleichszulage (umgangssprachlich Mindestpension).

Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Sozialministerium gibt nun erstmals Einblick in die Kosten und Anzahl der Bezieher: Den Ausgleichszulagenbonus haben im Jahr 2022 rund 16.000 Alleinstehende bekommen, das kostete rund 36 Millionen Euro. Den Pensionsbonus haben 2022 rund 10.000 Alleinstehende bekommen, das kostete rund 15 Millionen Euro. Für die 5500 Personen, die in einer Ehe oder Partnerschaft leben und einen der beiden Boni bekamen, wurden insgesamt 17 Millionen Euro aufgewendet.

Teilzeit fördernd?

Diese Zahlen sind, gemessen an den sonstigen Aufwendungen des Staates für Zuschüsse ins Pensionssystem, nicht allzu hoch. Loacker sieht allerdings gerade im Hinblick auf den aktuellen Arbeitskräftemangel mehrere andere Probleme: Zum einen würde das Boni-System Teilzeitarbeit belohnen. Wer nämlich 30 Jahre lang in einer Teilzeittätigkeit beispielsweise 600 Euro im Monat verdient hat, bekommt dennoch 1300 Euro Pension.

Zum anderen zahlt sich längeres Arbeiten damit nicht unbedingt aus. Wer nämlich nach 30 bzw. 40 Jahren Erwerbstätigkeit noch ein Jahr dranhängt, bekommt nicht mehr Geld, als er mit Bonus schon bekommt, wenn er ein Jahr früher den Ruhestand antritt.

Hinzu kommt, dass die Boni Versicherungsleistungen sind, keine Sozialleistungen. Das bedeutet erstens, dass sie bezahlt werden, egal, ob die Person noch eine andere Einnahmequelle hat oder mit einer Person in einem Haushalt lebt, die ein hohes Einkommen hat. Und: Versicherungsleistungen sind in der EU exportierbar.

Zwar teilt das Sozialministerium in der Anfragebeantwortung mit, dass nur Personen mit Wohnsitz im Inland die Boni beziehen könnten. Loacker fürchtet aber, dass das einer Klage nicht standhalten würde und auch Personen aus dem Ausland, die z. B. drei Jahre in Österreich gearbeitet haben, anspruchsberechtigt wären. (eho)

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