Die Justizministerin erklärt, dass die Reform des Eherechts erst angegangen werde, wenn das Kindschaftsrecht novelliert wurde. Viel Zeit bleibt dann aber nicht mehr.
Eine „Weiterentwicklung des Familien- und Eherechts, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen“, verspricht das türkis-grüne Regierungsprogramm. Die Rede ist darin auch ausdrücklich vom „Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft als alternativem Modell“. Viel davon hat man aber bisher nicht gehört und spätestens im September wird schon wieder neu gewählt. Was wurde also aus dem Projekt Eherechtsreform und was könnte die Novelle inhaltlich bringen?