Prozess

Urteil am Freitag? Wie Sebastian Kurz und die WKStA berufen könnten

Sebastian Kurz am Straflandesgericht Wien
Sebastian Kurz am Straflandesgericht WienReuters / Elisabeth Mandl
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Der Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz am Straflandesgericht Wien geht ins Finale. Das Urteil dürfte aber nur ein Zwischenschritt sein.

Die Gerichtsverhandlung gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Mitangeklagten Bernhard Bonelli wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss steuert dem Finale zu. Am Freitag könnte am Straflandesgericht Wien ein Urteil fallen. Das dürfte aber nur ein Zwischenschritt im Verfahren sein - je nach Ausgang stehen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel offen. Da das Verfahren am Straflandesgericht von einem Einzelrichter geführt wurde, sind die Rechtsmittelmöglichkeiten umfangreich: Berufen werden kann wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.

In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass bei allen mit mehr als einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen (darunter fällt die falsche Beweisaussage) ein Einzelrichter entscheidet. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) - in diesem Fall dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien.

Da eben im Einzelrichterverfahren nur ein einziger Richter entscheidet, sind auch die Rechtsmittelmöglichkeiten umfangreicher als bei sogenannten „kollegialgerichtlichen“ Urteilen (Schöffen- oder Geschworenengerichte). So können Entscheidungen nicht nur wegen Nichtigkeit bzw. die Strafhöhe bekämpft werden, sondern auch eine sogenannte Berufung wegen Schuld erhoben werden.

Rechtsmittel muss binnen drei Tagen angemeldet werden

Während eine Berufung wegen Nichtigkeit primär formale Verfahrensfehler bekämpft (z.B. die falsche Anwendung eines Gesetzes, die Einhaltung von Verfahrensvorschriften, die Abweisung eines Beweisantrags oder die vollständige Feststellung aller relevanter Tatsachen), richtet sich die Berufung wegen Strafe gegen die konkrete Strafhöhe. Ganz anders die Berufung wegen Schuld: Sie bekämpft die Beweiswürdigung des Richters - also etwa, dass er dem einen Zeugen nicht und dem anderen schon geglaubt hat.

Angemeldet werden muss ein Rechtsmittel übrigens innerhalb von drei Tagen. Anschließend muss es außerdem vier Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils auch schriftlich eingebracht werden.

Am Freitag sollen zunächst noch ein russischer Geschäftsmann sowie ergänzend der ehemalige Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, befragt werden. Danach folgen die Plädoyers der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der beiden Verteidiger. (APA)

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