Prävention von Gewalt und Missbrauch.

Kinderschutz: Genug getan? Nein!

Kinderschutz in Vereinen bleibt freiwillig.
Kinderschutz in Vereinen bleibt freiwillig. iStockphoto/Brown
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Seit prominenten Fällen ist viel in Bewegung. Pflichtleitlinien fehlen aber, und Födera­lismus ist ein großes Problem.

Erst vor wenigen Tagen wurde ein neuer Fall publik. Missbrauchsvorwürfe gegen einen Schauspieler, der sich jungen Dartstellern genähert haben soll. Und damit ein Fall, der an jenen um Florian Teichtmeister erinnert — nach diesem wurden umfassende Maßnahmen zum Kinderschutz im Kulturbereich, in Vereinen, an Bildungseinrichtungen usw. versprochen. ­Neben etwa Strafverschärfungen sollten verpflichtende Kinderschutzkonzepte etabliert werden. Was wurde daraus?

In der Bundestheater-Holding — sie ist mit Burgtheater und Volksoper für zwei Häuser zuständig, an denen die eingangs erwähnten Schauspieler tätig waren — wurden mittlerweile umfassende Richtlinien erstellt. Aktuell gibt es für jedes Haus ein Kinderschutzkonzept und Kinderschutzbeauftragte.

„Vieles auf den Weg gebracht“

Auch Hedwig Wölfl, die Leiterin des Kinderschutzzentrums „Die Möwe“, stellt fest, dass im letzten Jahr „viel auf den Weg gekommen“ sei. „Es gibt mehr Bewusstsein. In Schulen, Kindergärten, im Kulturbereich. Ich weiß, dass die großen Institutionen sehr dahinter sind, dass Standards geschaffen werden. Aber das dauert natürlich. Man muss Risiken erheben, Beauftragte ausbilden, etc.“

So ein Kinderschutzkonzept im Kulturbereich kann etwa festlegen, welcher Verhaltenskodex im Umgang gilt, nicht nur für Chorleiter oder Regie sondern etwa auch für Maske und Bühnenarbeiter. Es werden Maßnahmen für Beschwerden und Risikosituationen entwickelt bis hin zu Fragen, wie muss jeder in dieser Institution damit umgehen, wenn etwas Auffälliges bemerkt wird? An wen kann oder muss man sich wenden? 

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