Hundefreund hatte verlangt, dass Erstinstanz ihre eigenen Entscheidungen aufhebt.
Schon die Behörde hatte zwei Mutwillensstrafen gegen den immer wieder neue Eingaben machenden Mann verhängt. Nun ging es aber um eine Mutwillensstrafe von 300 Euro, die das Verwaltungsgericht Steiermark gegen den Mann verhängte. Er will Marderhunde auf seinen Grundstücken aussetzen und Auskünfte über eine Agrargemeinschaft erhalten. Aber die vom Gericht verhängte Strafe sei nicht gerechtfertigt gewesen, meint nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH).