Die Höchstrichter entscheiden, ob der von der ÖVP beantragte U-Ausschuss rechtskonform ist. Davon hängt ab, ob Akten geliefert werden und Zeugen aussagen müssen.
In rund zwei Wochen, am 13. März, sollen die Befragungen im Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ starten. Ob das wirklich so sein wird, ist noch offen. Denn diese Woche befasst sich der Verfassungsgerichtshof mit Aktenlieferungen an diesen von der ÖVP beantragten U-Ausschuss. Und da wird es auch um die grundsätzlichere Frage gehen, ob der Untersuchungsgegenstand verfassungsrechtlich korrekt formuliert wurde.
SPÖ und FPÖ haben sich an die Höchstrichter gewandt. Die beiden Oppositionsparteien wollten von ÖVP-Ministern dieselben Unterlagen, die die ÖVP von sozialdemokratischen und freiheitlichen Ressortchefs angefordert hatten, was die Koalitionsmehrheit abgelehnt hatte. Diese Entscheidung sei rechtswidrig, weil der gesamte Untersuchungsgegenstand rechtswidrig sei, so die Begründung.