Sicherheitsstatus

Prinz Harry verliert Rechtsstreit um seine Sicherheitsvorkehrungen

Hat Prinz Harry das Recht auf dieselben Schutzmaßnahmen wie der Rest der Royal Family?
Hat Prinz Harry das Recht auf dieselben Schutzmaßnahmen wie der Rest der Royal Family? Toby Melville/Reuters
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Harry wollte die Entscheidung des zuständigen Ausschusses aufheben lassen, auch weil seine Kinder Archie und Lilibet so nicht ausreichend geschützt seien.

Als Harry seine royalen Pflichten niedergelegt hatte, wurde sein Sicherheitsstatus vom zuständigen Ausschuss herabgestuft. Im Falle eine Einreise in das Vereinigte Königreich hätte der in den USA lebende, abtrünnige Prinz kein Anrecht auf dieselben Schutzmaßnahmen wie der Rest der Royals gehabt. Diese Entscheidung wolle Harry aufheben lassen, ging gegen das britische Innenministerium vor Gericht.

Den Rechtsstreit hat er nun verloren. Das berichteten britische Medien übereinstimmend am Mittwoch nach dem schriftlich verkündeten Urteil. Harry kündigte Berufung an.

Weder rechtswidrig noch „irrational“

Harrys Anwältin hatte dem Executive Committee for the Protection of Royalty and Public Figures vorgeworfen, es habe seine Entscheidung, dem Fünften der britischen Thronfolge einen geringeren Schutz zu gewähren, auf Grundlage einer unzureichenden Sicherheitsanalyse getroffen. Dadurch seien auch Harrys Kinder in Großbritannien nicht ausreichend geschützt. Er wolle aber, dass sich der vierjährige Prinz Archie und seine zwei Jahre jüngere Schwester, Prinzessin Lilibet, dort genauso zu Hause fühlten wie in den Vereinigten Staaten.

Das Innenministerium macht seinerseits geltend, Harry erhalte maßgeschneiderte Vorkehrungen. Der High Court in London urteilte, dass die Entscheidung weder rechtswidrig noch „irrational“ sei und keine verfahrenstechnische Ungerechtigkeit vorliege.

Das Verfahren ist eines von mehreren, das Harry vor britischen Gerichten führt. Dazu gehören drei Klagen gegen Verlage wegen illegaler Informationsbeschaffung. Harry sowie weitere Prominente werfen den Medien unter anderem vor, ihre Mailboxen unerlaubt abgehört zu haben. (APA/red.)

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