Obwohl tausende Wohnungen leer stehen, ist Wohnraum knapp. Mit einer Leerstandsabgabe will die Bundesregierung gegensteuern. Den Bundesländern soll es künftig möglich sein, höhere Leerstandsabgaben einzuheben. Ob das den gewünschten Effekt bringen kann? Dazu ist Susanne Bickel im Studio der „Presse“.
»Die Abgabe darf nicht zu einer defacto-Enteignung führen.«
Peter BußjägerVerfassungsjurist, Universität Innsbruck