US-Wahlen

US-Höchstgericht urteilt: Donald Trump darf zu Vorwahl in Colorado antreten

Archivbild vom Supreme Court in Washington, D.C.
Archivbild vom Supreme Court in Washington, D.C.Reuters / Amanda Andrade-rhoades
  • Drucken

Donald Trump darf in Colorado zur Vorwahl antreten. Der Supreme Court ist somit anderer Meinung als das Höchstgericht des Bundesstaats, das Trump von der Vorwahl ausgeschlossen hatte.

Ex-US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung des Obersten Gerichts der USA an den Präsidentschaftsvorwahlen seiner Partei teilnehmen. Die Streichung seines Namens vom Wahlzettel im US-Staat Colorado sei nicht rechtens, urteilte der Supreme Court am Montag. Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer Erfolg für Trump – aber keine Überraschung. Bei einer Anhörung Anfang Februar hatte sich bereits angedeutet, dass die neun Richter in seinem Sinne entscheiden würden.

Für viele Fachleute hatte die Entscheidung des Supreme Courts bereits vor dem eigentlichen Urteil eine historische Dimension, weil der Richterspruch unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf der Präsidentenwahl hat. Die Entscheidung fiel unmittelbar vor dem „Super Tuesday“ – damit schaffte das Gericht vor dem wichtigen Wahltag Klarheit. Am Dienstag halten die Republikaner und Demokraten in mehr als einem Dutzend US-Staaten parteiinterne Vorwahlen ab, darunter auch in Colorado.

Der Versuch, Trump zu hindern

Trump will bei der US-Präsidentenwahl Anfang November erneut für die Republikaner kandidieren. Wer als Präsidentschaftskandidat antreten will, muss sich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Kläger versuchen seit einiger Zeit in verschiedenen Staaten, Trumps Teilnahme an den Vorwahlen zu verhindern und den Namen des 77-Jährigen von Wahlzetteln streichen zu lassen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Angriff auf den US-Parlamentssitz vor fast genau drei Jahren. Anhänger Trumps hatten am 6. Jänner 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl von 2020 formal zu bestätigen.

Argument der Aufstandsklausel

Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede durch unbelegte Behauptungen aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg durch massiven Betrug gestohlen worden sei. Trumps Gegner sind der Auffassung, dass Trump wegen seines Verhaltens nach der Wahl 2020 nicht noch einmal ins Weiße Haus einziehen darf. Sie argumentieren mit der Aufstandsklausel in der Verfassung. Sie besagt sinngemäß, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Zwar werden in der Passage für solche höheren Ämter einige Beispiele genannt, nicht explizit aufgeführt wird aber das Amt des Präsidenten.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte ein explosives Urteil im Dezember. Das höchste Gericht des US-Staats Colorado entschied, dass Ex-Präsident Trump sich wegen seiner Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol für die Vorwahl der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur in dem Staat disqualifiziert habe. Trump legte Berufung ein. Das Urteil wurde so lange ausgesetzt, bis die Frage endgültig geklärt ist. So landete der Fall schließlich beim höchsten Gericht der USA. In den US-Staaten Maine und Illinois fielen ähnliche Entscheidungen.

Vor Strafverfolgung geschützt?

Bei der Anhörung vor einigen Wochen hörten sich die Richterinnen und Richter des Supreme Court die Argumente beider Seiten an. Dabei haben sie sich skeptisch gezeigt, Trump vom höchsten Amt im Staate auszuschließen und schienen offen für die Argumente von Trumps Anwalt.

Der Supreme Court beschäftigt sich derzeit noch mit einem anderen Fall, der aber nichts mit der Frage nach dem Wahlzettel zu tun hat. Das Gericht will klären, ob ehemalige Präsidenten vor Strafverfolgungen für Handlungen im Amt geschützt sind. Hintergrund ist der Strafprozess gegen Trump in Washington wegen versuchten Wahlbetrugs. Eine Anhörung vor dem obersten US-Gericht ist für Ende April angesetzt. (APA/Reuters)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.