Politik

Frankreich nimmt „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung auf

Beim Kongress zur Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung des Landes, am 4. März 2024.
Beim Kongress zur Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung des Landes, am 4. März 2024. Imago / Lafargue Raphael/abaca
  • Drucken

Frankreich ist das erste Land der Welt, das die „Freiheit zur Abtreibung“ in seine Verfassung aufnimmt. Es sei ein „historischer Schritt“.

Frankreich hat als weltweit erstes Land die „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung aufgenommen. Die Abgeordneten beider Kammern des Parlaments stimmten Montagabend im Schloss von Versailles mit 780 zu 72 Stimmen für die entsprechende Verfassungsänderung. Die Bekanntgabe des Ergebnisses wurde mit anhaltendem Beifall begrüßt. Auf dem Platz gegenüber dem Eiffelturm brach Jubel aus. Zahlreiche Menschen hatten die Debatte und Abstimmung auf einem Großbildschirm verfolgt.

Der Eiffelturm glitzerte als Hommage. „Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft“, schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron auf X. Das Dokument wurde in Versailles mit Hilfe einer historischen Siegelpresse mit einem Staatssiegel versehen. Es soll am Internationalen Frauentag am 8. März erneut feierlich besiegelt werden.

Die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner sprach in einer ersten Reaktion von einem „historischen Schritt“. „Während Frauen- und Grundrechte auf der ganzen Welt unter Druck geraten, setzen französische Abgeordnete des Senats und der Nationalversammlung heute gezielt ein Zeichen dagegen: Die Freiheit, als Frau selbst über eine Schwangerschaft oder deren Beendigung zu entscheiden“, sagte die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, die auch Mitglied im Gleichstellungsausschuss ist. (APA/AFP)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.