OGH-Tickernachlese

Karmasin rechtskräftig schuldig gesprochen, Strafe reduziert

Blick in den Gerichtssaal am Mittwoch.
Blick in den Gerichtssaal am Mittwoch.APA / APA / Eva Manhart
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Der OGH hat den Schuldspruch gegen Ex-Familienministerin Karmasin wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bestätigt, die Strafe aber von 15 auf zehn Monate reduziert. Die „Presse“ berichtete live aus dem Justizpalast.

Im Mai 2023 wurde Sophie Karmasin schuldig gesprochen. Heute, am 6. März 2024, wurde die Verurteilung der ehemaligen Familienministerin wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen rechtskräftig. Ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) unter dem Vorsitz von Rudolf Lässig sah Karmasin in diesem Punkt als schuldig an. Allerdings: Da es sich bei ihr um eine Ersttäterin handele, die „ihr ganzes Leben lang unbescholten“ gewesen sei und in Untersuchungshaft bereits „das Haftübel verspürt“ habe, sei das Strafmaß zu reduzieren: Anstatt 15 erhielt Karmasin nun zehn Monate bedingter Haft. Ihr Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs wurde bestätigt.

Damit verwarf der OGH-Senat sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung gegen die Verurteilung als auch die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den Freispruch. Karmasin, gegen die aktuell noch im Zusammenhang mit der sogenannten ÖVP-Inseratenaffäre ermittelt wird, war bei der Verhandlung im Justizpalast krankheitsbedingt nicht persönlich anwesend.

Worum geht bzw. ging es in dem Straffall, der mit dem heutigen Tag abgeschlossen ist? Um drei Studien, die die heute 57-Jährige nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung für das Sportministerium erstellt hat. Aus Sicht der WKStA hatte Karmasin den Zuschlag erhalten, indem sie zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab, die mittlerweile Konzeugin ist – dazu brachte, mit ihr vorab abgesprochene, aber zu teure Angebote zu stellen, um sicherzugehen, dass sie selbst den Auftrag erhielt. Tatsächlich erstellte sie dann zwei Studien für das Ministerium. Das war nach Ansicht des Erstgerichts „jedenfalls rechtswidrig“.

Karmasins Verteidiger Norbert Wess bewertete den Sachverhalt freilich anders: Das Ministerium wollte Karmasin als Auftragnehmerin, daher habe es keinen echten Wettbewerb gegeben, argumentierte er im Mai 2023 wie auch heute. „Ich möchte hier kein Bashing betreiben“, sagte er, aber wie das Ministerium gehandelt habe, sei eigenartig gewesen. Daher sei die Sache auch so „unglücklich gelaufen“. Dieser Argumentation folgte der Richtersenat allerdings nicht. Der Liveticker zum Nachlesen:

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