Schadenersatz

Wer zu viel operiert, haftet für das Schicksal

Die gesamte Operation muss von der Einwilligung des Patienten gedeckt sein.
Die gesamte Operation muss von der Einwilligung des Patienten gedeckt sein.Feature: IMAGO/Sergei Anischenko
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Eine Lippen-Gau­men-Spal­te wurde in einer Tiroler Klinik korrekt, aber gegen den Willen der Eltern in einem Durch­gang geschlossen. Der Erhalter muss wegen an­schließender Komplikationen zahlen.

Mit mehr als Hundert Fällen jährlich ist es die häufigste Fehlbildung bei Neugeborenen in Österreich: die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. In einem Fall kam es, nach der Operation eines Babys vor mehr als zehn Jahren in Tirol, zu tragischen Komplikationen, die jetzt den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigt haben: Der damals vorgenommene Eingriff war zwar medizinisch richtig, aber dennoch rechtswidrig, bestätigt der OGH. Die Betreibergesellschaft der Klinik muss das Kind und seine Eltern deshalb entschädigen.

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