Kommentar

Rettet die Volksbegehren

APA/Barbara Gindl
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Noch nie gab es so viele Volksbegehren. Und noch nie waren sie so bedeutungslos.

Das „Team Kärnten“ jubelt: „Sensationellen Zuspruch“ habe es für das Volksbegehren gegen den „Zwang zum Elektroauto“ gegeben. Sensationeller Zuspruch? Gerade einmal 80.000 haben die Initiative der Kärntner Landtagspartei unterstützt. Damit scheiterte das Volksbegehren an der gesetzlichen Hürde von 100.000 Unterschriften, die für eine Behandlung im Nationalrat notwendig sind. Und es gehört im langjährigen Vergleich zu den schlechtesten Ergebnissen.

Aktuell liegt die schwache Unterstützung dagegen im Trend: Noch nie gab es so viele Volksbegehren wie jetzt, allein letzte Woche waren es vierzehn. Und noch nie war die Unterstützung so mau. Nur vier der vierzehn haben die Hürde übersprungen und auch das nur knapp.

Das Instrument des Volksbegehrens scheint sich abgenutzt zu haben und das ist schade: Gab es doch in der Vergangenheit interessante und bereichernde Anstöße, die über diese Form der direkten Demokratie in die Diskussion eingebracht wurden. Man denke an das Frauen- oder Bildungsvolksbegehren oder an die Initiative gegen das Rauchen in der Gastronomie. Nicht alle Begehren waren sinnvoll, vieles wurde nie umgesetzt – auch bei hoher Beteiligung. So wurde das Konferenzzentrum bei der UNO-City gebaut, obwohl die ÖVP 1,3 Millionen Österreicher dagegen mobilisieren konnten. Und auch 600.000 Unterschriften konnten den Kauf der Eurofighter nicht verhindern. Aber das Rauchen in Lokalen wurde – mit etwas Verzögerung – doch noch verboten. Und wenn man etwas weiter in die Geschichte zurückblickt: Auch die 40-Stunden-Woche geht auf ein Volksbegehren zurück.

Die Inflation an Volksbegehren und das mangelnde Interesse daran hängen zusammen. Und beides hat damit zu tun, dass es den manchen Initiatoren nicht so sehr um das Anliegen gehen dürfte, sondern ums Geschäft: Wer ein Volksbegehren einleitet, muss 3400 Euro an Gebühren hinlegen, wer die Hürde von 100.000 überspringt, bekommt aber 17.000 Euro Kostenersatz. Einzelne Initiatoren haben in den letzten Jahren mehr als zehn Volksbegehren auf den Weg gebracht, ohne groß dafür Werbung zu machen – da kann schon einiges übrig bleiben.

Dem gehört ein Riegel vorgeschoben – allerdings ohne die echten Bürgerinitiativen abzustrafen. Das ließe sich einfach bewerkstelligen – etwa, indem die zu refundierenden Kosten auch nachgewiesen werden müssen. Abseits davon wäre zu überlegen, wie man Volksbegehren attraktiver gestalten könnte. Derzeit wird ein erfolgreiches Volksbegehren im Nationalrat diskutiert, was quasi ein Begräbnis erster Klasse darstellt. Die türkis-blaue Regierung hatte vereinbart, dass ab 900.000 Unterschriften eine verpflichtende Volksabstimmung durchgeführt werden muss, was aber nie umgesetzt wurde.

Eine derartige Verpflichtung wäre ein guter Anreiz, es gibt aber auch stichhaltige Gründe dagegen. Etwa, dass das mit dem System der repräsentativen Demokratie nicht vereinbar wäre. Oder, dass in einer aufgeheizten Stimmung Dinge beschlossen werden könnten, die man bei nüchterner Betrachtung nie beschließen würde. Aber es muss doch Möglichkeiten geben, dass ein Volksbegehren mehr auslöst, als eine gelangweilte Debatte zu später Stunde im Nationalrat.

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