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Nach Martin Sellner ist jetzt auch die Identitäre Bewegung wieder auf X

Imago / Haertelpress
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Die rechtsextreme Identitäre Bewegung darf auf X wieder aktiv sein. Nachdem sie vor knapp vier Jahren wegen Verstoßes gegen Terrorismus bzw. gewalttätigem Extremismus gesperrt wurde, ist die Sperre am Donnerstagabend aufgehoben worden.

Die US-Plattform X (früher Twitter) hat die Konten der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB) wieder freigeschaltet, die im Juli 2020 wegen Verstößen gegen die Twitter-Regeln zu Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus gesperrt worden waren. Zwölf Tage zuvor hatte X bereits das Konto des österreichischen Rechtsradikalen Martin Sellner, dem Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, wieder aktiviert, das bei der Sperraktion im Sommer 2020 ebenfalls blockiert worden war.

Der Identitären Bewegung Deutschland waren bis zu ihrer Sperrung im Juli 2020 rund 30.000 Twitter-Nutzer gefolgt, Sellner knapp 40.000. Am Donnerstag folgten rund 54.000 X-Nutzer dem Aktivisten, der am Dienstag ein Einreiseverbot nach Deutschland erhalten hatte. Die Identitäre Bewegung hatte zum Comeback dagegen rund 5000 Follower verloren.

Die IB spricht sich gegen multikulturelle Gesellschaften aus und verbreitet rechtsextreme Verschwörungsmythen. In Deutschland wird die Gruppe vom Verfassungsschutz beobachtet. Sellner hatte zuletzt mit Plänen zur massenhaften Abschiebung oder Verdrängung von Einwanderern für Proteste gesorgt.

Elon Musk spricht sich gegen moderierte Inhalte aus

Elon Musk, der Eigentümer der X-Plattform, hatte zuvor in einem Interview mit dem ehemaligen CNN-Moderator Don Lemon die Entscheidung seines Unternehmens verteidigt, mehrere antisemitischer und rassistischer Beiträge auf der Plattform nicht zu löschen, da sie nicht illegal gewesen seien. Er lehne eine Moderation der Inhalte auf X ab. „Moderation ist ein Propagandawort für Zensur“, sagte Musk in dem Interview.

X könnte mit den von Musk in Kraft gesetzten neuen Moderationsregeln gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) verstoßen. Onlinefirmen wie X müssen nach den Bestimmungen des DSA den Nutzerinnen und Nutzern verbesserte Beschwerdemöglichkeiten bieten und Rechenschaft über die Moderation von Inhalten ablegen. Mit dem DSA will die EU eine bessere Bekämpfung von Falschinformationen und Hassrede ermöglichen. (APA/DPA)

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