Seit 1. März drohen bei Tempoübertretungen härtere Sanktionen. Nun ist es möglich, Fahrzeuge von Rasern zu versteigern. Unter Juristen gibt es eine Kontroverse um die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, können bzw. müssen Behörden, nämlich Polizei, Magistrate, Bezirkshauptmannschaften, die Fahrzeuge von Rasern (vorläufig) beschlagnahmen. In letzter Konsequenz könnte es nunmehr zu Versteigerungen der Raser-Autos kommen. Seit diese Bestimmungen gelten (1. März), haben sich schon etliche Hochgeschwindigkeits-Lenker im engmaschigen Regelungsnetz verfangen.