Mundhöhlenabstrich

VfGH ortet Willkür: Polizei darf nicht zur Abschreckung DNA-Probe nehmen

DNA-Analysen sind nur unter strengeren Voraussetzungen zulässig als die Abnahme von Fingerabdrücken.
DNA-Analysen sind nur unter strengeren Voraussetzungen zulässig als die Abnahme von Fingerabdrücken.APA / Comyan / Gerichtsmedizin Innsbruck
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Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ließ erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne ausreichende Prüfung auf Gesetzmäßigkeit durchgehen, bemängelt der Verfassungsgerichtshof.

Wien. Es war zwar Winter, aber bildlich gesprochen war die Atmosphäre aufgeheizt: Anlässlich einer Demonstration in der Vorarlberger Landeshauptstadt Bregenz gerieten eine Frau und die Polizei aneinander. Während ein Strafverfahren wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt noch anhängig ist, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Frage der ­„erkennungsdienstlichen Behandlung“ der Frau ein Machtwort gesprochen: Er ortet Willkür, geübt allerdings nicht direkt von der Polizei, sondern vom Landesver­wal­tungsgericht, indem es eine Be­schwerde der Frau dagegen abwies.

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