Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ließ erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne ausreichende Prüfung auf Gesetzmäßigkeit durchgehen, bemängelt der Verfassungsgerichtshof.
Wien. Es war zwar Winter, aber bildlich gesprochen war die Atmosphäre aufgeheizt: Anlässlich einer Demonstration in der Vorarlberger Landeshauptstadt Bregenz gerieten eine Frau und die Polizei aneinander. Während ein Strafverfahren wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt noch anhängig ist, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Frage der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ der Frau ein Machtwort gesprochen: Er ortet Willkür, geübt allerdings nicht direkt von der Polizei, sondern vom Landesverwaltungsgericht, indem es eine Beschwerde der Frau dagegen abwies.