Justiz

Rechtsextremist Sellner wehrt sich gegen deutsches Einreiseverbot

Das Einreiseverbot, das die Stadt Potsdam gegen den österreichischen Extremisten verhängt hat, wird nun ein Fall für die deutsche Justiz.

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner geht juristisch gegen ein von der Stadt Potsdam gegen ihn verhängtes bundesweites Einreiseverbot vor. Wie ein Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts am Dienstag sagte, liegt dem Gericht ein entsprechender Eilantrag Sellners vor. Dieser richtet sich demnach gegen eine Verfügung der brandenburgischen Landeshauptstadt, mit der diese den Verlust des in der EU geltenden Freizügigkeitsrechts feststellte.

Das Gericht stellte zunächst keine Anhaltspunkte für eine Dringlichkeit fest. Dem Sprecher zufolge laufen Stellungnahmefristen von zwei Wochen.

Sellner darf sich nicht in Deutschland aufhalten

Die Stadt Potsdam untersagte Sellner vergangene Woche per Bescheid, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder in diese einzureisen. Die Bundespolizei kann Sellner fortan an der Grenze die Einreise verweigern. Eine Einreise entgegen dem Verbot kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Sellner ist ein führender Kopf der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ im deutschsprachigen Raum. Er war laut Recherchen des Netzwerks Correctiv einer der Redner bei dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Mitgliedern und Rechtsextremen im November 2023, bei dem die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland besprochen worden sein sollen. (APA/AFP)

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