Zu den umstrittenen Antisemitismus-Klauseln in Deutschland hat nun ein Verfassungsrechtler ein erfrischend klares Gutachten erstellt.
Wer zahlt, schafft an. Wenn Kultureinrichtungen oder Künstler Fördergeld wollen, dann sollen sie eben hoch und heilig versprechen, dass von ihnen nichts Antisemitisches oder sonst wie Rassistisches zu befürchten ist. Nimmt man sie so an die Kandare, erspart man sich Skandale wie bei der Documenta oder der Berlinale. Und falls sie doch Ärger machen, kann man sich auf Gesetz oder Vertrag berufen.
So schlicht haben sich das die Politiker in Deutschland vorgestellt. Zwar musste man beim ersten Versuch in Berlin nach heftigen Protesten gegen den „Bekenntniszwang“ einen Rückzieher machen. Aber das hinderte andere Bundesländer und Städte nicht, eigene Klauseln einzuführen, und Kulturstaatsministerin Claudia Roth trommelt weiter für einen „Verhaltenskodex“. Doch nun hat sich das grüne Urgestein selbst ausgebremst – indem sie Christoph Möllers um ein Gutachten gebeten hat, in dem der angesehene Verfassungsjurist und Rechtsphilosoph ihren Plänen eine klare Abfuhr erteilt.