Jugendbanden sorgen derzeit etwa in Favoriten häufig für Polizeieinsätze. Welche Maßnahmen wirken gegen Jugendkriminalität? Die zuständige Fachgruppe der Richtervereinigung verweist auf das Schweizer Wohngruppen-Modell.
Schlagzeilenträchtige Straftaten, begangen von Jugendbanden oder Jugendgruppen, befeuern derzeit die Debatte um ein Absenken des Strafmündigkeits-Alters. Derzeit können Jugendliche ab 14 Jahren vor einem Strafgericht landen. Künftig könnte diese Grenze bei zwölf Jahren liegen. Dies hat die ÖVP ins Gespräch gebracht. Der Vorsitzende der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Richtervereinigung, Daniel Schmitzberger, hält nichts von einer Herabsetzung der Strafmündigkeit: „Dass das Gefängnis irgendjemanden oder irgendetwas besser macht, ist eine Illusion.“